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Elterngeld FAQ - Eure häufigen Fragen

Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?

Wie lange du Elterngeld bekommen kannst, hängt davon ab, für welche Bezugsform(en) du dich entscheidest.

12 Monate Basiselterngeld

Das Basiselterngeld bekommst du für 12 Lebensmonate.

Zusätzlich gibt es noch die sogenannten Partnermonate, zwei Extramonate mit Basiselterngeld. Insgesamt sind also 14 Lebensmonate mit Elterngeld möglich. Voraussetzung: mindestens ein Elternteil muss nach der Geburt weniger Einkommen haben. Alleinerziehende können die Partnermonate ebenfalls nutzen.

Bis zu 24 Monate Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus bekommst du für bis zu 24 Lebensmonate.

Dabei entspricht ein Lebensmonat mit Basiselterngeld gleich zwei Lebensmonaten mit Elterngeld Plus.

Sonderfall Mutterschaftsgeld:
Wenn du angestellt und gesetzlich versichert bist, hast du in den Mutterschutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Die Elterngeldstelle behandelt das Mutterschaftsgeld nach der Geburt so, als ob du Basiselterngeld bezogen hättest. Daher bleiben dir weniger Monate für die Umwandlung in das Elterngeld Plus.

 

Ein Beispiel, wenn das Kind am errechneten Termin oder später kommt:

12 Lebensmonate Basiselterngeld
-2 Lebensmonate Mutterschaftsgeld (8 Wochen Schutzfrist)
= 10 Monate Rest x2 = 20 Monate Elterngeld Plus

Insgesamt kommst du so auf einen Bezugszeitraum von 22 Monaten mit Elterngeld (Kombination aus Basiselterngeld und Elterngeld Plus)

4 Extramonate Elterngeld Plus mit dem Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, gibt es bis zu 4 Lebensmonate extra mit Elterngeld Plus – den Partnerschaftsbonus. Das gilt auch, wenn du alleinerziehend bist. Hier gelten dann die Voraussetzungen für dich allein.

Um den Partnerschaftsbonus überhaupt zu bekommen, müssen die Voraussetzungen in mindestens zwei Lebensmonaten erfüllt sein, dann gibt es zwei Monate. Sind mehr Monate erfüllt, gibt es entsprechend mehr. Höchstens sind vier Lebensmonate möglich. Aber Achtung, es müssen aufeinanderfolgende Monate sein!

Das Elterngeld wird nach Lebensmonaten, nicht Kalendermonaten gezahlt.

Beispiel:
Ein Kind wird am 12.05. geboren.

1. LM = 12.05. – 11.06.
2. LM = 12.06. – 11.07.
3. LM = 12.07. – 11.08.
usw.

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