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Elterngeld FAQ - Eure häufigen Fragen

Wie berechnet sich das Elterngeld bei Geburt des zweiten Kindes?

Die Berechnung des Elterngeldes ändert sich nicht für das zweite Kind. Der Bemessungszeitraum umfasst weiterhin 12 Monate. Welche 12 Monate das genau sind, hängt davon ab, womit du dein Einkommen erzielst.

Schnelle Geburtenfolge

Eine schnelle Geburtenfolge ist beim Elterngeld von Vorteil. Hintergrund ist die Regelung über die sogenannte Ausklammerung.

Wenn im neuen Bemessungszeitraum Zeiten mit Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind liegen, können diese ausgeklammert und dafür ältere Monate genutzt werden. Längstens können Monate bis zum 14. Lebensmonat unberücksichtigt bleiben.

D.h. je schneller du nach der Gurt wieder schwanger wirst, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass du das gleiche Elterngeld bekommst, wie für dein erstes Kind.

Längerer Abstand zwischen den Geburten

Die Lebensmonate mit Elterngeld NACH dem 14. Lebensmonat deines ersten Kindes, können nicht ausgeklammert werden. Wirst du also erst weit nach dem 14. Lebensmonat wieder schwanger, bleiben ggf. weniger oder gar keine Monate zur Ausklammerung übrig. Berechne hierfür einmal den Bemessungszeitraum für dein zweites Kind.

Wichtig zu wissen: Lebensmonate im neuen Bemessungszeitraum für das zweite Kind OHNE Einkommen werden mit null Euro in die Berechnung des neuen Elterngeldes eingehen.

Hier kann es sinnvoll sein, wieder in Voll- oder auch in Teilzeit arbeiten zu gehen, um das Elterngeld zu verbessern und so die Nullmonate zu vermeiden. Auch ein Minijob kann schon zur Erhöhung beitragen.

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