Close Elterngeld.deElterngeld.de

Elterngeld FAQ - Eure häufigen Fragen

Welches Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt?

Grundsätzlich zählt für das Elterngeld nur bestimmtes Erwerbseinkommen. Genauer gesagt, das Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum.

Was ist Einkommen im Sinne des Elterngeldes?

Für die Berechnung des Elterngeldes zählen folgende Einkunftsarten:

Positive Einkünfte aus

  • Nichtselbstständiger Arbeit (§19 EStG)
  • Land- und Forstwirtschaft (§13 EStG)
  • Gewerbebetrieb (§15 EStG)
  • Selbstständiger Arbeit (§18 EStG)

sowie Mischeinkünfte aus den vorgenannten Tätigkeiten.

Übrigens: Auch ein Minijob zählt mit für die Elterngeldberechnung!

Was sind Mischeinkünfte?

Wenn du angestellt und nebenberuflich noch selbstständig bist, oder gewerbetreibend, dann hast du sogenannte Mischeinkünfte. Die Unterscheidung ist wichtig, da sich unterschiedliche Bemessungszeiträume ergeben.

Welches Einkommen wird nicht berücksichtigt?

Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel:

  • Abfindungen
  • Leistungsprämien
  • Provisionen
  • 13. Gehalt
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Trinkgelder
  • Steuerfreie Zuschläge
  • Entgeltersatzleistungen wie ALG I
  • Kurzarbeitergeld
  • Krankengeld

Was ist der Bemessungszeitraum beim Elterngeld?

Der Bemessungszeitraum ist der Zeitraum, der für die Berechnung der Höhe deines Elterngeldes relevant ist. Es sind immer 12 Monate. Welche Monate genau, hängt davon ab, womit du dein Erwerbseinkommen verdienst.

Angestellte

Bist du ausschließlich angestellt, umfasst dein Bemessungszeitraum die 12 Monate vor der Geburt. Gleiches gilt, wenn du Beamtin, Soldatin oder Richterin bist.

Hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung? In dem Fall sind die 12 Monate vor Beginn des Monats, in dem dein Mutterschutz beginnt, entscheidend.

Selbstständige und Personen mit Mischeinkünften

Wenn du selbstständig tätig bist oder ein Gewerbe betreibst, ist der Bemessungszeitraum das Kalenderjahr vor der Geburt. Das gilt auch, wenn du Mischeinkünfte erzielst.

Es gibt Ausnahmen, aufgrund derer sich der Bemessungszeitraum verschieben kann. Dann, wenn sogenannte Ausklammerungstatbestände vorliegen. Diese sind:

  • Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind (bis zum 14. Lebensmonat, Ausnahme Frühchenregelung)
  • Zeiten in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde
  • Schwangerschaftsbedingte Erkrankung
  • Zeiten mit Wehr- oder Zivildienst

Es können dann ältere Monate (bei Angestellten), oder bei Selbstständigen bzw. mit Mischeinkünften ältere Jahre für die Berechnung des Elterngeldes genommen werden.

Du möchtest mehr Elterngeld erhalten?

Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen!

>