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Elterngeld FAQ - Eure häufigen Fragen

Welche Einkommensgrenze ist beim Elterngeld zu beachten?

Um das Elterngeld zu erhalten, darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden:

Für Geburten ab 1. April 2024:

Für Elternpaare und Alleinerziehende darf das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt nicht über 200.000 Euro liegen. Diese Einkommensgrenze gilt für Geburten im Zeitraum 1. April 2024 bis 31. März 2025.

Für Geburten ab 1. April 2025:

Die Einkommensgrenze für Elternpaare und Alleinerziehende wird im Jahr 2025 noch einmal abgesenkt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 darf das zu versteuernde Einkommen 175.000 Euro nicht überschreiten. Maßgeblich ist das Kalenderjahr vor der Geburt.

Für Geburten bis 31. März 2024:

Für Geburten bis 31. März 2024 gelten zwei Einkommensgrenzen. Maßgeblich ist hier ebenfalls das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt:

  • Elternpaare: 300.000 Euro
  • Alleinerziehende: 250.000 Euro

Wo finde ich das zu versteuernde Einkommen?

Du findest das zu versteuernde Einkommen in deinem Einkommensteuerbescheid. Es ist eine steuerliche Rechengröße.

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