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Elterngeld FAQ - Eure häufigen Fragen

Kann ich zur Einschulung noch mal Elternzeit nehmen?

Hast du noch Elterngeldmonte übrig? Spitze, dann kannst du zur Einschulung noch einmal Elternzeit nehmen. Doch Vorsicht: Wenn dies dein dritter Abschnitt mit Elternzeit ist, darf der Arbeitgeber diesen ablehnen – allerdings nur aus wichtigen betrieblichen Gründen!

Grundsätzlich kannst du maximal 24 Monate (von insgesamt 36 Monaten) Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag deines Kindes nehmen.

Hinweis: Hast du deine Elternzeit z.B. lückenlos verlängert, hat kein neuer Abschnitt begonnen.

Fristen beachten

Liegt die Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag, musst du deine Elternzeit spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn deinem Arbeitgeber schriftlich (!), nicht per E-Mail oder Fax, mitteilen. Du solltest sie aber auch frühestens 14 Wochen vor dem Wunschbeginn beantragen, da dann wieder der Kündigungsschutz greift.

Nutze gern unsere Vorlagen für den Antrag auf Elternzeit

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