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Elterngeld FAQ - Eure häufigen Fragen

Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsleistungen bekommen?

In der Regel kannst du nicht beides auf einmal bekommen. Denn beides ist eine Lohnersatzleistung. Aber, die Antwort ist „es kommt darauf an“. Worauf, das klären wir jetzt.

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn du angestellt bist, hast du Anspruch auf das Mutterschaftsgeld deiner Krankenversicherung in den Mutterschutzfristen. Das gilt für pflicht- und freiwillig gesetzlich Versicherte (Privatversicherte: siehe unten). Das Elterngeld gibt es ab der Geburt, sodass für diesen Zeitraum ab der Geburt für mindestens 8 Wochen zwei Leistungen infrage kommen. Es gibt jedoch nur eine von beiden, nämlich das Mutterschaftsgeld.

Aber:
Wenn dein Mutterschaftsgeld geringer ausfallen sollte, bekommst du den restlichen Teil nachgezahlt von der Elterngeldstelle. Diese überprüft das im Rahmen deines Elterngeldantrags immer.

Endet dein Mutterschaftsgeld mitten in einem Lebensmonat, bekommst du für den Rest des Lebensmonats Elterngeld von der Elterngeldstelle – wenn du es denn beantragt hast.

Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung

Wenn du Anspruch auf das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung hast, kannst du auch das Elterngeld ab der Geburt erhalten. Und: Dieses einmalige Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro wird dir auch nicht auf dein Elterngeld angerechnet.

Allerdings kannst du dieses Mutterschaftsgeld nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten:

  1. Du bist zu Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist NICHT selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung, also privat oder familienversichert.
    UND
  2. Du bist in einem Beschäftigungsverhältnis (z.B. Minijob) bist, bekommst jedoch wegen der Mutterschutzfristen kein Entgelt.
    ODER
  3. Dein Arbeitgeber hat das Anstellungsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung (mit Zustimmung der zuständigen Behörde) gekündigt.

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