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Mehr Elterngeld durch Steuerklasse wechseln

Mehr Elterngeld erhalten

Der Steuerklassenwechsel – fรผr verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften ein sehr beliebter Trick, um auf legalem Weg mehr Elterngeld zu erhalten. Worauf du dabei unbedingt achten solltest (Fristen) und wo du Hilfe bekommst, erfรคhrst du in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kรผrze

  • Der Steuerklassen-Trick funktioniert nur fรผr Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften.
  • Der Steuerklassenwechsel erfolgt auf Antrag beim Finanzamt.
  • Die neue Steuerklasse sollte mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes gelten.
  • Ein Wechsel ist spรคtestens bis 30.11. eines Jahres fรผr das laufende Jahr mรถglich.
  • Vor der Geburt steht dadurch voraussichtlich monatlich weniger Geld zur Verfรผgung.
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024

Wer kann die Steuerklasse wechseln?

Nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften kรถnnen derzeit zwischen drei verschiedenen Steuerklassenkombinationen wรคhlen:

  • IV – IVโ€จ
    Beide Partner sind in der Steuerklasse IV. Nach einer Heirat vergibt das Finanzamt diese Kombination automatisch.
  • IV Faktor – IV Faktor
    Diese Steuerklasse mit Faktor gibt es nur auf Antrag. Hier wird der sogenannte Splittingvorteil durch die Heirat in der Steuertabelle bereits wรคhrend des Jahres berรผcksichtigt. Die Steuerabzรผge vom Gehalt erfolgen bereits annรคhernd so, wie bei der Steuererklรคrung im Folgejahr. Es besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklรคrung.
  • III – V bzw. V – IIIโ€จ
    Ein Partner ist in der Steuerklasse III (hรถheres Netto-Einkommen), der andere in der Steuerklasse V (niedrigeres Netto-Einkommen). Dies ist gรผnstiger, sofern ein Partner ca. 60% oder mehr zum Familieneinkommen beitrรคgt. Diese Kombination ist nur auf Antrag wรคhlbar. Sie verpflichtet zur Abgabe einer Einkommensteuererklรคrung und kann auรŸerdem zu Nachzahlungen im Rahmen der Veranlagung fรผhren

Die aktuelle Bundesregierung plant langfristig, die Steuerklassen III und V abzuschaffen. Was das genau fรผr das Elterngeld und den Steuerklassentrick bedeutet, steht noch nicht fest. Es gibt auch noch kein konkretes Datum fรผr die Abschaffung.

Beeinflusst die Steuerklasse die Hรถhe des Elterngeldes?

Ja! Denn durch eine gรผnstigere Steuerklasse fรคllt das Nettogehalt hรถher aus. Die Elterngeldberechnung funktioniert รคhnlich wie eine Gehaltsabrechnung. Daher lohnt es sich als verheiratete Eltern, die Steuerklasse rechtzeitig vor der Geburt zu รคndern.

Beispiel:

Manuela ist verheiratet und verdient im Bemessungszeitraum 2.700 Euro brutto monatlich. Sie ist in der ungรผnstigen Steuerklasse V und erhรคlt monatlich ca. 1.580 Euro Gehalt netto ausgezahlt. In dieser Steuerklasse betrรคgt ihr Elterngeld 956 Euro monatlich (Stand: 2024). Sie mรถchte als Mutter lรคnger in Elternzeit gehen. Sie wechselt rechtzeitig in die Steuerklasse III und bekommt sie ca. 2.111 Euro Nettogehalt. Ihr Elterngeld betrรคgt dann 1.304 Euro. Das sind 348 Euro mehr Elterngeld jeden Monat bzw. 4.176 Euro auf 12 Monate gerechnet!

Wer sollte wechseln, um das Elterngeld zu erhรถhen?

Es gibt zwei Fรคlle, in denen sich ein Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern fรผr das Elterngeld lohnt:

1) Eure aktuelle Steuerklassenkombination ist IV/IVโ€จ
Derjenige von euch, der รผberwiegend in Elternzeit gehen mรถchte, sollte schnellstmรถglich in die Steuerklasse III wechseln. Der andere Elternteil bekommt die Steuerklasse V.

2) Eure aktuelle Steuerklassenkombination ist III/Vโ€จ
Derjenige von euch, der รผberwiegend in Elternzeit gehen mรถchte, sollte schnellstmรถglich in die Steuerklasse III wechseln. Der andere Elternteil bekommt die Steuerklasse V, auch wenn er der Besserverdiener ist.

Achtung: In beiden Fรคllen habt ihr gemeinsam vor der Geburt eures Kindes monatlich weniger Nettogehalt zur Verfรผgung. Besonders bei Beispiel 2! Denn die Abzรผge fรผr den Besserverdiener in der Steuerklasse V sind sehr hoch. Der Auszahlungsbetrag ist entsprechend niedrig. Aber keine Sorge: Dies ist lediglich eine Verschiebung. Durch die Einkommensteuerklรคrung gleicht sich das wieder aus. Zu viel gezahlte Steuern bekommt ihr nach der Steuererklรคrung wieder zurรผck (vorbehaltlich der Steuer auf andere zu verrechnende Sachverhalte, wie z.B. Elterngeld).

Wie kann ich die Steuerklasse wechseln?

Auf Antrag kรถnnt ihr als Eheleute die Steuerklasse verรคndern – mit einem bestimmten Antragsformular. Das Formular heiรŸt โ€žAntrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnernโ€œ. Ausgefรผllt und unterschrieben reicht ihr es anschlieรŸend bei eurem Wohnsitzfinanzamt ein.

Wie schnell erfolgt ein Steuerklassenwechsel?

Wenn ihr den Antrag einreicht, gilt der Steuerklassenwechsel immer erst ab dem folgenden Kalendermonat. Davon gibt es eine Ausnahme: das Jahr der EheschlieรŸung. Hier ist eine rรผckwirkende Antragstellung zum Monat der Heirat mรถglich (lรคngstens bis 30.11. eines Jahres).

รœbrigens: Wir helfen euch gern beim Steuerklassenwechsel im Rahmen unserer Elterngeldberatung. ย Mehr Informationen zur Elterngeldberatung

Wann muss ich die Steuerklasse fรผr mehr Elterngeld wechseln?

Rechtzeitig! Eigentlich sofort nach dem positiven Schwangerschaftstest oder bereits vor der Schwangerschaft. Hintergrund: Fรผr die Berechnung des Elterngeldes wird die Steuerklasse angewendet, die im Bemessungszeitraum รผberwiegend vorlag.

Um einen Effekt fรผr das Elterngeld zu haben, ist es also erforderlich, mindestens 7 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes in der neuen Steuerklasse zu sein.

Keine der Steuerklassen รผberwiegt, was gilt dann?

Wenn in den 12 Monaten des Bemessungszeitraumes keine der Steuerklassen รผberwiegt, verwendet die Elterngeldstelle die zuletzt gรผltige Steuerklasse fรผr die Berechnung deines Elterngeldes.

Beispiel:

Bemessungszeitraum:
Monat 1-6: Steuerklasse IV (6 Monate)
Monate 7-12 vor Beginn Mutterschutz: Steuerklasse III (6 Monate)

Keine der Steuerklassen gilt lรคnger als 6 Monate. In diesem Fall wird die Steuerklasse III fรผr die Berechnung herangezogen, weil sie zuletzt Gรผltigkeit hatte.

Steuerklasse zu spรคt gewechselt, was nun?

Es kommt auf die erreichten Monate in der neuen Steuerklasse an. Zwei Szenarien sind denkbar.

Aktuell bist du als Frau in der Steuerklasse III und kommst auf…

  1. … genau 5 Monate bis zum Mutterschutz?โ€จ
    Dann hast du Glรผck. Nur als Mutter bzw. Arbeitnehmerin kannst du auf Antrag auf die Ausklammerung des Mutterschutzes fรผr einen (Kalender-)Monat verzichten (ยง2b Absatz 1 BEEG). Dies ist ein extra Kreuzchen im Elterngeldantrag. Lรคnger zu verzichten ist nicht unbedingt von Vorteil, da der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld steuerfrei ist. Er erhรถht also dein Elterngeld nicht. Auch wenn du mit dem Zuschuss und dem Geld der Krankenkasse auf dein ursprรผngliches Nettogehalt kommst.
  2. ย … weniger als 5 Monate bis zum Mutterschutz?
    Leider kam der Wechsel fรผr ein hรถheres Elterngeld zu spรคt. Auf das Mutterschaftsgeld wirkt er sich trotzdem positiv aus. Es sei denn, der Wechsel findet ausschlieรŸlich zur Erhรถhung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld statt. Dies muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren.

Hinweis: Der Bemessungszeitraum fรผr angestellte Vรคter sind die 12 Monate vor dem Monat der Geburt. Hier gibt es nachtrรคglich keine Mรถglichkeit, auf mehr Monate zu kommen. Es ist keine Ausklammerung aufgrund von Mutterschutz mรถglich.

Steuerklassenwahl fรผr die Zeit nach der Geburt

Fรผr die Zeit nach der Geburt habt ihr die Wahl. Es hat keinen Einfluss auf euer jetziges Elterngeld, ob ihr die Lohnsteuerklasse nach der Geburt verรคndert. Die Elterngeldstelle vergleicht euer Bruttoeinkommen vor und nach der Geburt. Die Berechnung des Elterngeldanspruchs bleibt auf Basis der รผberwiegend gรผltigen Steuerklasse im Bemessungszeitraum vor der Geburt. ร„nderungen der Lohnsteuerklasse nach der Geburt bleiben unberรผcksichtigt.

Ist ein Elternteil zunรคchst Vollzeit beim Kind, kann der andere in die gรผnstigere Steuerklasse wechseln. So habt ihr monatlich im Elterngeldbezug ein hรถheres Nettoeinkommen zur Verfรผgung.

Fรคngt auch der andere Elternteil wieder an zu arbeiten? Ihr kรถnnt ihr die Lohnsteuerklasse auch mehrmals im Jahr verรคndern. Lรคngstens bis 30. November eines Jahres (ยง 39 Absatz 6 EStG). Beachtet dabei, dass der Wechsel immer erst ab dem Folgemonat gilt.

Auswirkung des Elterngeldes auf die Einkommensteuer

Das Elterngeld selbst ist zwar steuer- und sozialabgabenfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heiรŸt, wenn du Elterngeld beziehst, kommt es voraussichtlich zu einer Nachzahlung bei der Einkommensteuer. Der Bezug von Elterngeld (Lohnersatzleistung) verpflichtet dich dazu, eine Einkommensteuererklรคrung abzugeben.

Was ist der Progressionsvorbehalt beim Elterngeld?

Das Finanzamt schaut sich einmal dein Einkommen mit und einmal ohne Elterngeld an. Fรผr dein Einkommen mit Elterngeld entsteht ein hรถherer Steuersatz. Dieser kommt nun fรผr dein Einkommen ohne Elterngeld zur Anwendung. Daher ist es wichtig, hierfรผr ein paar Rรผcklagen zu bilden. So wirst du nicht von der Zahlungsaufforderung im Steuerbescheid รผberrascht.

Beispiel Progressionsvorbehalt durch das Elterngeld

Elternpaarohne Elterngeldmit ElterngeldMehrbelastung
Elterngeld0 Euro10.000 Euro
Zu versteuerndes Einkommen30.000 Euro30.000 Euro
Bemessungsgrundlage zur Einkommensteuer30.000 Euro30.000 Euro
Steuersatz10,00%14,00% (wg. Progressionsvorbehalt)
Steuer3.000 Euro4.200 Euro+ 1.200 Euro
Elterngeld10.000 Euro
Zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro
Bemessungsgrundlage zur Einkommensteuer40.000 Euro
Steuersatz14,00%

Fazit: Durch das Elterngeld kommt es bei diesem Elternpaar zu einer Mehrbelastung bei der Einkommensteuer in Hรถhe von 1.200 Euro.

Hast du weitere Fragen zum Elterngeld und dem Steuerklassenwechsel? Dann schreib uns einen Kommentar!

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Verรถffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tรคtigkeit im Steuerbรผro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitรคten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behรถrdengรคnge und Formalitรคten beantwortet oder neue Videos fรผr euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Ich arbeite 100 Stunden pro Monat bekommen Mindestlohn 8.87 bin verheiratet meine Frau ist schwanger sie macht jetzt Deutschkurs was kann man Antrag machen um mehr Geld zu verdienen ich bitte um ihre Hilfe ich werde mich freuen wenn Sie zurรผckschreiben

    • Hallo Aylin,
      Du hast rechtzeitig gewechselt, Deine neue Steuerklasse wird fรผr die Monate vor dem Mutterschutz berรผcksichtigt. D. h. von Mai bis November sind 7 Monate und somit ist diese in der รผberwiegenden Zeit gรผltig und wird fรผr die Berechnung des Elterngeldnettos verwendet.

      Alles Gute wรผnscht
      Yvonne von elterngeld.de

    • Hallo. Da ich am 15.Januar Entbindungstermin habe. Wรผrde Sich die Umstellung der Steuerklassen nicht lohnen?
      Da ich zu spรคt Bin?
      Mein Mann arbeitet und ich bleibe dann 2Jahre Daheim/ Elternzeit.
      Wรผrden Sie mir dann auch empfehlen dass mein Mann die 3 bekommt und ich die 5?
      LG Jessica

      • Hallo Jessica,
        nein, der Wechsel ist fรผr dein jetziges Elterngeld zu spรคt. Mindestens 7 Monate muss die Steuerklasse im Bemessungszeitraum vorliegen. In der Zeit wo du kein Gehalt beziehst ist der Wechsel der Steuerklasse sicherlich sinnvoll, sodass dein Mann die 3 nimmt. Grundsรคtzlich ist die Kombination 3/5 sinnvoll wenn einer von euch ca. 60 % oder mehr des Haushaltseinkommen verdient. Wenn ihr ungefรคhr gleich verdient ist 4/4 okay.

  • Und nochmal die Frage zur Zeit – da das ganze augenscheinlich recht knapp ist. Wir haben Ende Oktober den Antrag auf Umstellung III->V gestellt – nur wenige Tage nach Bekanntwerden der Schwangerschaft; geplante Geburt ist der 19.06.2019… Reicht das aus? Im September hรคtten wir den Antrag gar nicht stellen kรถnnen, um noch frรผher zu sein, da hier noch nichts bekannt war…. :/

    • Hallo Alex,

      in eurem Fall liegt keine der Steuerklassen im Bemessungszeitraum zu einem รผberwiegenden Teil vor. Der Wechsel wird zum November wirksam und gilt bis zur Geburt. Allerdings werden 12 Monate VOR Beginn der Mutterschutzes herangezogen, somit steht es quasi 6:6. Daher gilt die zuletzt gรผltige Steuerklasse, in diesem Fall die III.

      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

      • Hallo liebes Elterngeld-Team,
        wir erwarten Mitte Juni unseren Nachwuchs. Mutterschutz beginnt am 02.05.2019. Seit November 18 haben wir die Steuerklassen in 3 fรผr meine Frau und 5 fรผr mich geรคndert.
        Der Bemessungszeitraum fรผr das EG meiner Frau wird somit Mai 18 bis April 19 -> 6 Monate Stkl. 5 und 6 Monate die Stkl. 3. Somit sollte fรผr Ihr die Stkl.3 herangezogen werden.
        Der Bemessungszeitraum meines EG wird Juni 18 bis Mai 19 sein.
        Wรคre ein Stkl-Rรผckwechsel bereits ab Mai 2019 ohne negative Auswirkung fรผr das EG meiner Frau mรถglich und wรผrde auch ich dann ein hรถheres EG fรผr meine 2 Partnermonate erhalten? Ich hรคtte ebenfalls 6 Monate mit der gรผnstigeren Steuerklasse 3 (Juni bis Oktober 18 u. Mai 19).

        Vielen lieben Dank fรผr eine Antwort im Voraus.
        Viele GrรผรŸe Mario

        • Hallo Mario,
          die Formulierung in den Richtlinien besagt, dass wenn keine Steuerklasse รผberwiegt, die zuletzt gรผltige Steuerklasse verwendet wird, kรถnnte also klappen.

  • Sie schreiben auf Ihrer Website:
    „Eine Ausklammerung der Monate des Mutterschutzes um die 7 Monate zu erreichen, ist durch die ร„nderung der Richtlinien zum Bundeselterngeldgesetz seit dem 01.01.2018 nicht mehr mรถglich. Bis 2018 war das ein beliebter Trick, um sich etwas mehr Zeit zu verschaffen, falls der Trick erst zu spรคt angewendet wird.“

    Diesen Hinweis habe ich bisher nur auf Ihrer Website entdeckt, sonst nirgendwo. Viele andere Ratgeber verweisen noch auf diese Mรถglichkeit. Kรถnnen Sie bitte die relevante Stelle der Richtlinien zum Bundeselterngeldgesetz nennen, damit ich diese ร„nderung nachvollziehen kann? Das wรคre prima.

    • Hallo Ralph,
      vielen Dank fรผr deine Frage. In den Richtlinien heisst es, „die Aufzรคhlung der Ausklammerungstatbestรคnde ist abschlieรŸend“ (vgl. 2b.1.2 Bestimmung des Zwoฬˆlfmonatszeitraums Richtlinien zum BEEG Stand 09/2018). Somit gelten nur die in ยง 2b Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BEEG aufgezรคhlten Tatbestรคnde. Der ยง 2b BEEG wurde per 01.01.2018 neu gefasst und bezieht sich nun auf den gesamten ยง 3 MuSchG und schlieรŸt daher auch den freiwilligen Verzicht mit aus. In der alten Fassung war nur ausdrรผcklich ยง 3 Abs. 2 MSchG genannt.

      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

    • Hallo Harry,
      leider nicht, denn der Wechsel gilt dann erst im Monat danach, also ab Dezember. Der Mutterschutz beginnt im Mai, sodass die neue Steuerklasse nur von Dezember bis April (5 Monate) im Bemessungszeitraum des Elterngeldes berรผcksichtigt wird. Fรผr die Berechnung des Elterngeldes wรผrde die Steuerklasse herangezogen, die รผberwiegend in den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes vorlag.
      Sofern du als Vater in Elternzeit gehen mรถchtest und Elterngeld beantragen mรถchtest und derzeit in der ungรผnstigeren Steuerklasse sein solltest, wรคre der Wechsel noch zu empfehlen. Fรผr die Mutter ist der Wechsel (durch die Mutterschutzzeit) leider zu spรคt.

  • Hallo,

    der Geburtstermin liegt Mitte Januar 2019. Wir haben ab Juni 18 die Steuerklasse gewechselt.
    Meine Frau verzichtet auf den Mutterschutz im Dezember, um noch wichtige Projekte abzuschlieรŸen.
    Bringt der Verzicht auf den Mutterschutz im Dezember noch etwas oder erfolgte der Steuerklassenwechsel zu spรคt ? EinschlieรŸlich November kommen wir nur auf 6 Monate in der gewechselten Steuerklasse.

    Viele GrรผรŸe

    • Hallo Felix,
      wann habt ihr den Antrag gestellt um die Steuerklasse zu wechseln? Dieser ist erst im Folgemonat wirksam. Wenn der Juni schon mit der neuen Steuerklasse berechnet wurde, dann liegt diese 6 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vor. Da keine Steuerklasse รผberwiegt, wird dann die zuletzt gรผltige Steuerklasse fรผr die Elterngeldberechnung verwendet. Sofern der Antrag erst im Juni gestellt wurde, fehlt leider ein Monat.
      Der Verzicht auf den Mutterschutz vor der Geburt fรผhrt seit der ร„nderung des Bundeselterngeldgesetzes zum 1.1.2018 leider nicht mehr zum Erfolg.

  • Hallo liebes Elterngeldteam,
    Mein Termin wรคre am 14.8.2019. Lohnt sich noch eine ร„nderung ab Februar? Der Antrag ist noch nicht gestellt. Mutterschutzbeginn wรคre im Juli und das wรคre auch der sechste Monat. Wird der dann noch eingerechnet, wenn der Mutterschutz da beginnt? Danke fรผr die Auskunft.

    • Hallo Anja,
      leider ist der Wechsel dann zu spรคt, da der Monat in dem der Mutterschutz beginnt komplett ausgelassen wird.

  • Was, wenn man zu spรคt dran ist?

    Diese Frage stellen Sie, leider fehlt aber eine Antwort unter dieser Frage.
    Wir sind leider definitiv zu spรคt dran, da ich erst im Januar 2019 den Antrag einreichen kann und Geburtstermin Anfang Juni 2019 ist.

    Daher: Kรถnnen wir uns den ganzen Antrag sparen oder bringt es trotzdem noch etwas, den Antrag „zu spรคt“ zu stellen, um die „Verluste einzudรคmmen“? Auf diese Frage habe ich leider auch auf den anderen Info-Seiten keine eindeutige Antwort gefunden.

    Vielen Dank!

    • Hallo Florian,
      die neue Steuerklasse muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (Mutter)/vor der Geburt (Vater) vorliegen, damit sich der Wechsel noch fรผr das Elterngeld lohnt. In eurem Fall wรคre ein Wechsel nicht mehr sinnvoll, wenn euer Kind Anfang Juni auf die Welt kommt, da fรผr die Berechnung die Steuerklasse herangezogen wird, die im Bemessungszeitraum รผberwiegend gรผltig war.

  • Hallo,

    der Geburtstermin ist 18.02.19 fรผr einen Wechsel zu spรคt. Wir wรผrden dann nach der Geburt in Steuerklasse 3 und 5 wechseln wollen, zur Zeit befinden wir uns in 4 und 4. Wie wirkt sich das auf Elterngeld aus?
    Und sollen wir sofort wechseln oder 8 Wochen Mutterschutz abwarten?

    • Hallo Anja,
      der Wechsel nach der Geburt beeinflusst das Elterngeld nicht mehr. Ihr kรถnnt die Steuerklasse also bereits jetzt wechseln.

  • Hallo liebes Elterngeld.de Team,

    unser Geburtstermin ist der 14.08.
    Ich habe heute Morgen bereits mit dem Finanzamt gesprochen, die mir mitteilten, dass ein Wechsel erst am Folgemonat gรผltig ist.
    Also erst ab 01.02.19
    Wรคre ein Wechsel noch im zeitlichen Rahmen oder sollen wir bei IV / IV bleiben, oder sogar wechseln zu ich III und sie IV, sodass wir von meinem Gehalt mehr haben?
    Vielen Dank fรผr die Unterstรผtzung.

    • Hallo Andreas,
      wenn ihr jetzt wechselt, sind es dann nur noch 5 Monate und somit kommt der Wechsel, fรผr das Elterngeld zumindest, leider zu spรคt. Ob der Wechsel dennoch sinnvoll ist, mรผsstet ihr fรผr euch abwรคgen oder euren steuerlichen Berater fragen.

  • Hallo,

    leider habe ich auch noch keine Antwort auf meine Frage gefunden: Ich bin Beamte und erhalte somit bis zum Ende des Mutterschutzes meine Bezรผge. Wie verhรคlt es sich da mit der โ€žFristโ€œ des Steuerklassenwechsels?
    Ich habe bereits im Dezember 2018 den Antrag fรผr die Steuerklassenkombination 3/5 gestellt, wirksam ist der Wechsel leider erst zum 01.01.2019. Der errechnete Entbindungstermin ist der 05.08.19. War ich zu spรคt mit dem Wechsel? Was ist, wenn das Kind schon im Juli geboren wรผrde?

    Danke fรผr Ihre Hilfe!

    • Hallo Rebi,
      die Schutzfrist bleibt in der Definition gleich. Der Unterschied bei dir als Beamtin ist nur, dass du in der Schutzfrist weiter deine Bezรผge von deinem Dienstherren erhรคltst, statt von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber bei einer normalen Angestellten.
      Die Berechnung ist demnach identisch, 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist sind der Bemessungszeitraum fรผr das Elterngeld. Dein Mutterschutz beginnt bereits im Juni, sodass der Wechsel der Steuerklasse leider zu spรคt erfolgt ist, da nur 5 Monate dann in der Steuerklasse 3 abgerechnet werden/wurden. Sollte das Kind bereits im Juli geboren werden, wird die nicht genutzte Schutzfrist von vor der Geburt, einfach nach der Geburt noch angehรคngt.

  • Hallo,
    eine Frage zum errechneten Geburtstermin (wegen Beginn des Mutterschutzes, ob sich ein Steuerklassenwechsel noch lohnt).
    Mein ET ist der 12.9,2019. Wenn ich alles richtig verstanden habe, ergibt sich daraus der Beginn des Mutterschutzes am 1.8.2018. Wenn ich jetzt von Steuerklasse 5 in 3 wechsle, habe ich also von Februar bis einschlieรŸlich Juli auf den Tag genau 6 Monate, woraus sich als Berechnungsgrundlage fรผr das Elterngeld die fรผr mich gรผnstigere Klasse 3 ergeben wรผrde.
    Was wรผrde passieren, wenn sich der ET im Laufe der Schwangerschaft noch nach vorne verschiebt, und sich dadurch der Mutterschutz nach vorne verschiebt? Muss dann (auch in der Bescheinigung fรผr die Krankenkasse) der korrigierte Termin verwendet werden, woraus sich dann der Steuerklassenwechsel ab Februar als sinnlos erweisen wรผrde?
    Vielen Dank!

    • Hallo Lisa,
      wenn der ET korrigiert wird, kann das schon passieren leider. Oftmals ist der Termin aber bereits zu Beginn recht genau. Frรผhestens 7 Wochen vor Beginn der Mutterschutzfrist stellt der Arzt oder die Hebamme die Bescheinigung รผber den mutmaรŸlichen Entbindungstermin aus, eine fรผr deinen Arbeitgeber und eine fรผr die Krankenkasse. D.h. der letzte Termin ist bindend.

  • Guten Tag,
    Super beschriebener Beitrag vielen Dank.

    Eine Frage hab ich aber noch. Meine Frau wird in die Steuerklasse 3 wechseln und ich in die 5. (Sie 3000 Brutto – ich 3500 brutto).

    Wenn meine Frau die 12 Monate Elternzeit nimmt, kann ich theoretisch fรผr das Jahr 2020 die Steuerklasse 3 nehmen und meine Frau die 5?

    Ich verstehe es so, dass meine Frau dann die volle 12 Monate die 67% des Nettogehalts erhรคlt, egal welche Steuerklasse sie dann hat?!

    Oder sollten wir beide wieder in die Steuerklasse 4 wechseln um eine Steuerrรผckzahlung zu vermeiden?

    Vielen Dank und ihr macht einen tollen Job.

    Viele GrรผรŸe

    Adrian

    • Hallo Adrian,
      ja, das hast du richtig verstanden. Im Bezugszeitraum ist die Steuerklasse fรผr deine Frau quasi egal fรผr die (Nach-)Berechnung des Elterngeldes.Hier wird die Steuerklasse aus dem Bemessungszeitraum verwendet.
      Ob ein Wechsel in der Elternzeit in die Kombination 3 (Mann)/5 (Frau) sinnvoll ist, hรคngt von mehreren Faktoren ab, z. B. ob deine Frau in TZ wieder arbeiten wird in der Elternzeit oder nur Hausfrau und Mutter sein wird. Das mรผsstet ihr einmal durchrechnen und dann entscheiden, aber zu einer Nachzahlung wird es, aufgrund des Elterngeldes, kommen.

  • Hallo ๐Ÿ™‚
    Ich muss leider auch einmal Fragen.
    Also ET steht vorrausslich fรผr den 11.10.2019. Ab Mรคrz wรผrde meine Frau die Steuerklasse 3 erhalten.
    Laut einem Online Rechner beginnt der Mutterschutz ab dem 30.08.2019…

    Da fehlen jetzt genau 2 Tage. Lohnt sich es noch zu beantragen oder sollten wir jetzt bei 4/4 bleiben?

    Vielen Dank

    Artur

    • Hallo Artur,
      leider wรคren es nur 5 Monate, da der Monat in dem der Mutterschutz beginnt nicht mehr mitzรคhlt. Ein Wechsel kommt fรผr das Elterngeld zu spรคt.

  • Hallo Elterngeld.de,
    vielen Dank fรผr die guten Infos. Ich wollte meinen Mutterschutz um ein paar Tage verschieben, um ganz sicher zu gehen. Aber nun lese ich, dass dies nicht mehr akzeptiert wird. Aber vielleicht reicht es ja auch so, wie es ist, fรผr das hรถhere Elterngeld?
    Steuerklassenwechsel von fรผnf auf drei: 01.10.2018 (geht ja nur zum vollen Monat)
    Mutterschutz ab: 27.03.2019 (wollte ich auf den 01.04. verschieben)
    Ich freu mich auf eine Antwort, liebe GrรผรŸe
    Inka

    • Hallo Inka,
      leider kommt dein Wechsel zu spรคt, da der Mรคrz bereits nicht mehr mitgezรคhlt wird. Du kannst das mit dem Verschieben versuchen (hier sind es in deinem Fall ja nur wenige Tage), wenn du es dir in deinem Zustand zutraust! Mรถglicherweise ist das Wissen darรผber, dass es nicht mehr geht, noch nicht in deiner Elterngeldstelle angekommen und es klappt doch.

  • Hallo – leider ist in eurem Beispiel (wer sollte wechseln) nicht aufgefรผhrt, wenn die Mutter die Besserverdienende ist UND lรคnger in Elternzeit bleiben wird. Sprich, sie verdient 60%, er 40%. Beide sind derzeit in der 4 weil der Vorteil nicht allzu groรŸ ist. Bemerkbar wird es aber beim Elterngeld – Sie verdient 5.800brutto, er 3.800 brutto. Kind wird zum 1.10.2019 erwartet. Was macht da Sinn?

    • Hallo Jules,
      es geht darum, dass derjenige, der รผberwiegend in Elternzeit geht, in die gรผnstigere Steuerklasse geht. In deinem Fall stimmt das รผberein, du gehst in Elternzeit und verdienst ca. 60 % des Einkommens. Leider kommt ein Wechsel fรผr das Elterngeld zu spรคt, da der Antrag erst zum April wirksam ist (es sei denn du hast dieses Jahr geheiratet). Bis zum Beginn deines Mutterschutzes wรคren es nur 4 Monate in der neuen Steuerklasse und das reicht nicht aus.

  • Hallo! Ich hรคtte auch eine Frage zum Steuerklassenwechsel. Ich habe den Antrag auf Steuerklassenwechsel im November 2018 von fรผnf auf vier gestellt, Geburtstermin am 08.07.19. Welche Steuerklasse wird dann fรผr die Elterngeldberechnung angewendet? Danke.

    • Hallo Vera,
      es liegen 7 Monate in der Steuerklasse V vor und 5 Monate in der Steuerklasse IV vor, in der Zeit vor Beginn des Mutterschutzes am 27.5 (der Monat Mai zรคhlt nicht mehr mit). Leider รผberwiegen die Monate mit der Steuerklasse V, sodass diese fรผr die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird.

  • Hallo Frau Nagel,

    ich frage mich, ob man tatsรคchlich erst nach der Geburt in die „alten“ Steuerklassen zurรผck wechseln kann, oder ob hier nicht vielmehr der Bemessungszeitraum eine Relevanz trรคgt. Ich habe seit Dezember 2018 die Steuerklasse III. Mutterschutz beginnt am 18.06. Somit habe ich (hoffentlich) schonmal die Kriterien erfรผllt, dass der neue Nettolohn die Grundlage bildet. Nun hatte ich รผberlegt, bereits zum Juni in die IV zurรผck zu gehen, da ja der Bemessungszeitraum dann mit III abgeschlossen ist.

    Freue mich auf eine Antwort, denn ich finde seit Wochen nichts Konkretes dazu.

    Liebe GrรผรŸe

    • Hallo Nora,
      das ist theoretisch richtig. Die Formulierung in den Richtlinien sagt „wird das Merkmal zugrunde gelegt, das zuletzt galt“(2c.3.2.2 RL BEEG). Nรคher wird das nicht definiert. Es gibt zwar ein Beispiel, dieses geht aber nicht auf die Mutterschutzfrist ein. Es ist anzunehmen, dass es so ist, wie du schreibst.

  • Hallo Frau Nagel Sagt,
    wir haben im September 2018 die Steuerklasse nach der Heirat gewechselt. Ich habe 3, da ich Besserverdienerin bin, mein Mann 5. Ich werde lรคnger in Elternzeit gehen, mein Mann voraussichtlich 2 Monate. ET ist 25.11. Verstehe ich es richtig, dass es fรผr uns besser ist, wenn die Steuerklassen so bleiben? Vielen Dank.

    • Hallo Aleksandra,
      ja, wenn du als Besserverdienende bereits in der Steuerklasse III bist, dann braucht ihr nichts zu รคndern. Wenn du lรคnger in Elternzeit gehen wirst, kรถnntet ihr nach der Geburt tauschen, sodass ihr monatlich mehr zur Verfรผgung habt. Bedenkt dabei, dass der Wechsel nicht unbedingt mehrfach in einem Jahr mรถglich ist.

  • Hallo Frau Nagel,

    meine Frau und Ich sind derzeit beide in Steuerklasse 4, Gehรคlter sind relativ รคhnlich. Meine Frau wird 2 Jahre in die Elternzeit gehen, ich voraussichtlich 2 Monate. Wir haben vor, dass meine Frau dann in Steuerklasse 3 wechselt und ich in Klasse 5. Macht doch Sinn, oder?
    Unser ET ist Ende Oktober, heiรŸt wir sind fรผr dieses Jahr schon zu spรคt dran, oder?

    • Hallo Daniel,
      ja, mit dem ET Ende Oktober kommt der Wechsel leider zu spรคt, die neue Steuerklasse muss mindestens 6 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen.

      • Hallo Frau Nagel,

        Da wir die gleiche Konstellation haben, noch eine Rรผckfrage:
        Das der Wechsel der steuerklasse fรผr die Berechnung des
        Elterngeldes zu spรคt ist, ist verstรคndlich. Macht der Wechsel nach der
        Geburt von 4/4 in 3/5 dennoch Sinn, um netto-Gehalt vom weiter arbeitenden Elternteil zu erhรถhen ?

        • Hallo Claudia,
          das lรคsst sich pauschal, ohne weitere Informationen, schwierig beantworten. Wenn derjenige von euch, der weiter arbeiten geht in die III wechselt, dann habt ihr monatlich und damit unterjรคhrig mehr Netto zur Verfรผgung, das ist korrekt und da spricht i. d. R. nichts dagegen. Es kommt in einigen Fรคllen aber auch darauf an, wann der zweite Elternteil wieder zu arbeiten beginnt und ob z. B. ein Arbeitsvertrag in der Elternzeit auslรคuft. Gemeint ist hierbei der Bezug von mรถglichen Lohnersatzleistungen wie z. B. ALG I, welches sich u. a. nach der Steuerklasse richtet, die zu Beginn des Jahres gรผltig ist.

  • Guten Tag,

    bei meiner Frau ist der Geburtstermin am 6.9.19.
    Wir haben Mitte Januar den Steuerklassenwechsel beantragt. (Sie ist der Besserverdiener, es ist also erkennbar dass wir nicht wegen dem Elterngeld gewechselt haben) Der Wechsel wurde damit ab Februar gรผltig.
    Sind wir damit noch rechtzeitig dran gewesen?

    Vielen Dank fรผr eine Auskunft.

    • Hallo Michael,
      fรผr das Elterngeld kam der Wechsel leider zu spรคt zu spรคt (5 Monate Feb.-Jun.). Es wird sich dann aber positiv auf das Mutterschaftsgeld auswirken.

  • Guten Tag,
    es wird immer nur von bereits verheirateten Paaren gesprochen. Wie verhรคlt es sich denn wenn man wรคhrend der Schwangerschaft heiratet? Mรผsste ich dann auch spรคtestens 7 Monate vor Mutterschutz heiraten und dabei direkt die Steuerklasse wรคhlen oder gibt es hierfรผr gesonderte Regeln?

    • Hallo Dajana,
      nein, es gibt keine gesonderten Regeln. Der Wechsel der Steuerklasse ist in der Regel im Monat nach dem Wechsel-Antrag wirksam. Im Fall der Heirat ist die Rรผckwirkung maximal auf den Monat der Heirat gegeben, somit hรคttest du Recht mit den 7 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes.

  • Hallo,

    wann ist der optimale Zeitpunkt wieder zurรผck in die alte Steuerklassenkombination zu wechseln? Der errechnete Geburtstermin ist der 23.01.2020

    • Hallo Kim,
      das kommt immer ein bisschen auf die Situation an z. B. wie schnell du wieder arbeiten gehen wirst usw., aber grundsรคtzlich kรถnntest du im Mutterschutz bereits wieder wechseln.

      • Hallo Yvonne, ich werde im ersten und siebten Lebensmonat Elterngeld beziehen.
        Wann wรคre der optimale Zeitpunkt zurรผck in die alte Steuerklassenkombination zu wechseln? Hรคtte es negative Auswirkungen, wenn ich den Antrag bereits im Dezember stelle und im Januar wieder zurรผck wechsel?

  • Liebes Elterngeld-Team,
    meine Frau und ich haben im Mai diesen Jahres geheiratet. Wir wurden vom Finanzamt beide in die Steuerklasse IV eingestuft.

    Nun ist meine Frau schwanger und wir รผberlegen, dass Sie in die Steuerklasse III wechselt. Dies ist, aufgrund der Hochzeit rรผckwirkend mรถglich, wenn ich Ihren Artikel richtig verstanden habe.

    Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember. Es wรคren dann ausreichend Monate, die sie in der Steuerklasse IV ist bevor der Mutterschutz beginnt, richtig?

    Kรถnnte man theoretisch auch bis zum Monat August mit dem Wechsel der Steuerklasse warten, da aufgrund der Hochzeit doch der Wechsel rรผckwirkend zum Termin der Hochzeit mรถglich ist?

    Vielen Dank im Voraus fรผr die Hilfe!

    Viele GrรผรŸe

    Lenny

    • Hallo Lenny,
      es wรคren dann 7 Monate von Mai bis November und somit genug um das Elterngeld zu beeinflussen. Wann ihr rรผckwirkend auf den Monat der Heirat die Steuerklasse wechselt, bleibt euch รผberlassen. Die Gehaltsabrechnungen werden aufgrund der Rรผckwirkung der ร„nderung eure Gehaltsabrechnungen vom Mai an alle geรคndert und die Unterschiedsbetrรคge mit der aktuellsten Abrechnung verrechnet. Es gibt also eigentlich keinen Grund zu warten.

  • Hallo Frau Nagel,
    wir haben im Mรคrz geheiratet und ich bin noch fรผr den Mรคrz in Steuerklasse 3 gegangen, da ich schwanger bin und wir Ende September Geburtstermin haben. Der Gedanke war die ersten beiden Monate im August bzw. die ersten beiden Wochen Mutterschutz auf Mutterschutz zu verzichten um die Monate fรผr die Steuerklasse 3 voll zubekommen. Sie schreiben nun, dass seit dem 1.1.18 ein Verzicht auf Mutterschutz keine Auswirkungen mehr auf das Elterngeld hat. Wo steht das denn genau, weil diese Info habe ich bisher nur bei Ihnen und nirgends sonst gelesen und es wird von Beratern immernoch dazu geraten diesen „Trick“ anzuwenden. Nun bin ich verwirrt.

    Freundliche GrรผรŸe

    • Hallo Lenchen,
      der ยง 2b BEEG wurde per 01.01.2018 neu gefasst und bezieht sich nun auf den gesamten ยง 3 MuSchG und schlieรŸt daher auch den freiwilligen Verzicht mit aus. In der alten Fassung war nur ausdrรผcklich ยง 3 Abs. 2 MSchG genannt.

  • Hallo liebes Team,

    ich hoffe, Sie kรถnnen mir weiterhelfen.

    Wir wรผrden gern fรผr die Zeit, wo ich in Elternzeit bin, die Steuerklasse von meinem Mann von der 4 in die 3 wechseln, um mehr von seinem Lohn raus zu bekommen. Wir haben allerdings Bedenken, ob es dann am Ende des Jahres noch zu einer dicken Nachzahlung kommen wird?

    Lieben Dank und schรถne GrรผรŸe
    Sabine

    • Hallo Sabine,
      das kann man so pauschal leider nicht sagen, weil da verschiedene Faktoren mit reinspielen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es zu einer Nachzahlung kommt, das liegt aber im Zweifel nicht an der Steuerklasse III von deinem Mann, sondern am Elterngeld. Das ist zwar eigentlich steuerfrei, jedoch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Wenn du kein Einkommen hast, dann ist das Einkommen deines Mannes „hรถher“ als deins und die Steuerklasse III nicht verkehrt. Von dem Geld solltet ihr aber unbedingt eine Reserve zurรผcklegen, fรผr die Steuernachzahlung die durch das Elterngeld entsteht.

  • Hallo liebes Team,

    sorry, dass ich mich jetzt auch noch den Fragen anschleiรŸe, aber so ganz bin ich aus der Berechnung nicht schlau geworden.

    Bei uns ist der errechnete Geburtstermin fรผr das zweite Kind Ende Mรคrz 2020, d.h. der Mutterschutz beginnt ca. Anfang /Mitte Februar 2020. Reicht es aus, wenn wir den Wechsel von aktuell 4/4 auf 3/5 noch im August 2019 beantragen?

    Und gibt es eine Mรถglichkeit, dass als Bemessungszeitraum zur Elterngeldberechnung die Zeit vor der Geburt des ersten Kindes (Oktober 2017) herangezogen wird? Zwischen beiden Kindern liegen also 2,5 Jahre. Meine Frau ist noch in Elternzeit (fรผr 2 Jahre beantragt), hat aber nach ca. 15-16 Monaten Elternzeit angefangen mit 50% zu arbeiten. Elterngeld wurde nur fรผr 1 Jahr bezogen.

    Macht eine Verlรคngerung auf 3 Jahre Elternzeit รผberhaupt Sinn?

    Danke im voraus, Thomas

    • Hallo Thomas,
      der Wechsel wรคre ab September gรผltig und somit wรคren die mind. 6 Monate nicht erfรผllt fรผr deine Frau, da der Februar nicht mehr mitzรคhlt. Fรผr dich hingegen wรผrde der Wechsel noch sinnvoll sein, fรผr dein Elterngeld wenn du Elternzeit nehmen mรถchtest, da fรผr dich der Zeitraum bis einen Monat vor der Geburt zรคhlt. Allerdings wรผrde deine Frau dann weniger Mutterschaftsgeld bekommen, wenn du in die Steuerklasse 3 gehst und sie in die 5. Solltest du eine lรคngere Elternzeit mit Elterngeld planen z. B. kรถnnte sich das aber wieder lohnen. Am besten einmal grob ausrechnen.
      Der Zeitraum vor dem ersten Kind ist zu weit weg und kรถnnte auch mit einer Ausklammerung der ersten 14. Lebensmonate mit Elterngeld nicht erreicht werden. Durch die Teilzeittรคtigkeit werdet ihr aber wahrscheinlich mehr als das Mindestelterngeld erhalten.

  • Sehr geehrtes Team,
    wir sind nicht verheiratet und haben beide die Lohnsteuerklasse 1.
    Der Mann steuert unter kinderlosen Bedingungen 58 % des Haushaltseinkommen bei, die Frau 42 %.
    Der Plan ist, dass die Frau zwรถlf Monate nach der Geburt nicht arbeitet, somit 2 Monate Mutterschaftsleistung und 10 Monate Elterngeld bezieht, der Mann bezieht kein Elterngeld und arbeitet wie gewohnt weiter.
    Wรผrde es Sinn machen, dass man kurz vor der Geburt heiratet und der Mann die Lohnsteuerklasse 3 und die Frau die 5 nimmt? Somit wรผrde die Frau das Elterngeld auf Basis von Lohnsteuerklasse 1 (besser als 5 aber natรผrlich schlechter als 3!) erhalten, der Mann dafรผr aber seinen zukรผnftigen Lohn auf Basis von Lohnsteuerklasse 3 versteuern. Hรคtte das nicht zu empfehlende Auswirkungen in Bezug auf die folgenden Steuererklรคrungen?
    Vielen Dank

    • Hallo Frank,
      in Bezug auf das Elterngeld รคndert sich bei einer Heirat kurz vor der Geburt fรผr das jetzige Kind nichts.
      Was deine steuerliche Frage angeht, wendest du dich am besten an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein und lรคsst dich dort beraten.

  • Hallo,

    nochmal zum Thema Frist des Steuerklassenwechsel:

    Meine Frau ist schwanger und der errechnete Termin ist Mitte April 2020.

    Der Mutterschutz startet somit im Mรคrz 2020.

    Der Bemessungszeitraum sollte also Mรคrz 2019 bis Februar 2020 sein.

    Derzeit hat meine Frau Steuerklasse 5. Noch sollten sie mit Wirkung zum 01.09.2019 auf Steuerklasse 3 wechseln kรถnnen.

    Somit komme ich auf 6 Monate mit Steuerklasse 5 und 6 Monate mit Steuerklasse 3.

    Ist der Wechsel also noch rechtzeitig, weil keine Steuerklasse รผberwiegt?

    Oder hรคtte die Steuerklasse 3 einen Monat lรคnger als Steuerklasse 5 gelten mรผssen, damit es wirklich sicher klappt? Ein Wechsel 7 Monate vor Mutterschutzbeginn wรคre da ja bei uns meiner Meinung nach nicht mehr…

    Danke
    Martin

    • Hallo Martin,
      wenn keine Steuerklasse รผberwiegend vorliegt (6/6), dann wird die zuletzt gรผltige Steuerklasse fรผr die Elterngeldberechnung angewendet. Wenn ihr in diesem Jahr geheiratet habt, dann wรคre ein Wechsel auf den Monat der Heirat mรถglich. Aber so funktioniert es auch.

  • Guten Tag, unser ET ist der 19.9.2019 und wir haben im Januar 2019 den Steuerklassenwechsel beantragt, sprich seit dem 1.2.2019 ist meine Frau in der Steuerklasse 3 und ich in 5. Abzรผglich des Mutterschutzes haben wir genau 6 volle Monate (Februar bis einschlieรŸlich Juli) in der besseren Steuerklasse und somit ist dies ja auch der Bemessungszeitraum fรผr das Elterngeld.

    Jetzt ist meine Frage, wenn unser kleiner jetzt ein bis zwei Wochen frรผher kรคme, ob sich dann der Bemessungszeitraum รคndert oder man als Grundlage immer den ET nimmt oder dann doch den tatsรคchlichen Entbindungstermin?

    Dies wรผrde dann nรคmlich bedeuten, dass wir doch nicht nach der neuen Steuerklasse berechnet werden. Hoffe Sie kรถnnen mir da weiterhelfen.

    LG
    Lukas

    • Hallo Lukas,
      der Bemessungszeitraum sind bei deiner Frau die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn die Mutterschutzfrist vor der Geburt nicht voll ausgeschรถpft wird, weil das Kind frรผher zur Welt kommt, wird die fehlende Mutterschutzfrist an die 8-wรถchige Schutzfrist nach der Geburt angehรคngt. Es verschiebt sich also nicht nachtrรคglich nach vorn.

  • Guten Tag,
    der Entbindungstermin unseres Kindes ist auf den 24.12. festegelegt, demnach wรคre ich ab dem 12.11.19 in Mutterschutz. Ich habe im April dieses Jahres geheiratet und dann im Mai rรผckwirkend eine ร„nderung der Steuerklasse beantragt, so dass ich in Steuerklasse III bin. Die ร„nderung wurde erst im Juni auf dem Gehaltszettel sichtbar.

    Kรถnnen Sie mir sagen, ob das Elterngeld dann in der fรผr mich gรผnstigeren Steuerklasse 3 ausgezahlt wird?

    Vielen Dank im Voraus!

    Kristina Muth

    • Hallo Kristina,
      wenn mit dem Antrag auf ร„nderung alles glatt gelaufen ist, dann sollte die ร„nderung fรผr das Elterngeld greifen. Darรผber hatte dein Arbeitgeber erst mit dem Juni Kenntnis. In der Regel fรผhrt der Arbeitgeber sogenannte Nachberechnungen durch, wenn sich die Steuermerkmale in den Vormonaten verรคndern. Du wรผrdest du also fรผr den April und den Mai eine Nachzahlung bekommen mit der Abrechnung fรผr den Juni. Sollte dies nicht der Fall sein, erfrage bitte zu wann die ร„nderung im ElSTAM eingetragen wurde. Mรถglicherweise ist hier ein Kreuzchen vergessen worden, dass es rรผckwirkend auf den Monat der Heirat gelten soll.

      • Liebe Yvonne Nagel,

        vielen dank fรผr Ihre Antwort! Ich habe gerade Nachricht erhalten, dass die ร„nderung erst zum 6. Mai einpflegbar war, da mein Mann erst zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gemeldet wurde (er kommt aus dem Ausland). Das heiรŸt dann wohl, dass fรผr mich nicht mehr die gรผnstigere Steuerklasse fรผr das Elterngeld zรคhlen wird?

        Viele GrรผรŸe und vielen Dank noch einmal!

        Kristina

  • Hallo Frau Nagel,
    der errechnete geburtstermin unseres Kindes ist Anfang Dezember. Somit beginnt der Mutterschutz Ende Oktober. Die ร„nderung in die Steuerklasse 3 ist ab Mai gรผltig. Kann ich nun noch freiwillig auf der Mutterschutz im Oktober verzichten, damit der Oktober noch als volles Gehalt berรผcksichtigt wird und ich somit 6 Monate in Steuerklasse 3 wรคre oder gilt dies nicht mehr?
    Danke und GrรผรŸe

    • Hallo Juliane,
      der Verzicht auf die Mutterschutzfrist รคndert leider nichts mehr fรผr die Berechnung des Elterngeldes. Dein Mutterschaftsgeld wird nun jedoch an der gรผnstigeren Steuerklasse bemessen, das ist ein Vorteil. Nach Beginn des Mutterschutz kannst du dann die Steuerklasse mit deinem Mann bereits wieder wechseln, damit er wieder ein hรถheres Nettogehalt hat.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben leider zu spรคt von diesem Wechseltrick erfahren/gelesen. Wenn der Mutterschutz (errechnet) zum 04.03.2020 beginnen sollte, dann sind wir heute (26.09.2019) zu spรคt fรผr einen Wechsel um von diesem Trick zu profitieren – sehen wir das korrekt?

    Wรผrde mich รผber eine kurze Rรผckmeldung freuen.

    Mit freundlichen GrรผรŸen

  • Hallo Frau Nagel,
    mein Anliegen ist etwas komplizierter. Mein Mann und ich sind seit August diesen Jahres verheiratet und planen Nachwuchs. Uns kam auch schon die Idee, dass ein Steuerklassenwechsel von Vorteil wรคre. Im Internet wird aber oftmals davon ausgegangen, dass der Mann der mit dem hรถheren Einkommen ist. Bei uns ist es aber genau anders herum. Ich trage ungefรคhr 60% und mein Mann 40% zu unserem Einkommen bei. Wenn ich die III wechsel, habe ich noch mehr netto und mein Mann noch weniger netto zur Verfรผgung, was zunรคchst nicht weiter problematisch ist, auch nicht fรผr eine eventuelle Elterngeldberechnung. Kann man aber nach der Geburt des Kindes wieder zurรผck in die IV/IV, sodass mein Mann wieder „Normalverdienst“ hat? Oder wรผrde dies erhebliche Nachzahlungen bedeuten? Was wรผrden Sie raten?

    Freundliche GrรผรŸe

    • Hallo Mareike,
      es ist schwierig in so einem Fall pauschal zu raten, da steuerlich viele Faktoren eine Rolle spielen kรถnnten. Es wรคre vielleicht sinnvoll einen Steuerberater zu kontaktieren und Vor- und Nachteile einmal ausrechnen zu lassen.
      Grundsรคtzlich ist ein Wechsel nach Beginn des Mutterschutzes mรถglich. Zu einer Steuernachzahlung wird es bereits aufgrund des Elterngeldes ohnehin kommen.
      Ob die IV/IV dann sinnvoll ist oder ob dein Mann dann sogar in die III geht, hรคngt auch von Faktoren ab, wann du wieder arbeiten gehen mรถchtest oder ob es noch weiteren Nachwuchs geben soll. Wichtig ist auch zu beachten, ob einer von euch mรถglicherweise in naher Zukunft andere Lohnersatzleistungen beziehen kรถnnte (ALG I, Krankengeld). Denn auch hier spielt die Steuerklasse eine Rolle fรผr die Hรถhe der Leistung.

  • Hallo Frau Nagel,
    ich habe eine Frage. Ich bin im Juli 2019 Mama geworden und bin jetzt 1 Jahr in Elternzeit. Bekomme auch Elterngeld fรผr 12 Monate. Mein Mann und ich sind Steuerklasse 4. Meine Frage, wann sollen wir die Steuerklasse รคndern in 3/5? Wirkt sich das noch auf das Elterngeld aus?
    รœber eine Antwort wรผrde ich mich freuen.
    MfG
    S. Mathes

    • Hallo Simone,
      auf das aktuelle Elterngeld hat das keinen Einfluss. Ob ein Wechsel in die Kombination III/V fรผr euch sinnvoll ist, lรครŸt sich pauschal schwer sagen. Es kommt immer auf die Umstรคnde an. Verdient ihr normal ungefรคhr gleich viel, ist IV/IV nicht verkehrt. Geht es um weiteren Nachwuchs, wรคre es interessant, dass du rechtzeitig davor in die III gehst, wenn du Zuhause bleiben mรถchtest.

  • Hallo Frau Nagel,
    ich habe vorsorglich schon zum 01.01.2019 in die Steuerklasse III gewechselt, noch bevor ich schwanger wurde. Zum 01.01.2020 wรผrde ich wieder in die Steuerklasse V zurรผck wechseln. Der Mutterschutz beginnt am 10.03.2020.
    Somit wรผrde dann auch die Steuerklasse III (Monat 1 – 10) รผberwiegen und fรผr die Berechnung herangezogen werden? Oder gรคbe es da Probleme?
    Vielen Dank fรผr Ihre Antwort!

    • Hallo Alexandra,
      der Wechsel so weit vor dem Mutterschutz ist nicht unbedingt zu empfehlen, da diese Monate als Basis fรผr die Berechnung deines Mutterschaftsgeldes dienen. Wechselst du zu frรผh in die Steuerklasse V fรคllt dein Mutterschaftsgeld bzw. genauer gesagt der Zuschuss deines Arbeitgebers geringer aus. Der gรผnstigste Zeitpunkt fรผr den Wechsel wรคre, mit den mir vorliegenden Informationen zu deiner Situation in diesem Fall, im Februar 2020 (Antrag) mit Wirkung ab Mรคrz 2020.

  • Guten Morgen ! Das scheint aber auch erst mal alles kompliziert . Ich bin mir gerade auch unsicher ob es noch hinkommen wรผrde. Daher die Frage :

    Wenn ich heute einen Wechsel beantrage , dann geht es frรผhstens zum 01.12.2019, richtig ?!
    Geburtstermin ist der 06.06.2020 – sprich Mutterschutz wรผrde dann schon am 25.04.2020 starten .
    Bin ich sehr wahrscheinlich zu spรคt oder wรผrde es noch einen Vorteil bringen ?

    Herzlichen Dank schon Mal!!!

    • Hallo Laura,
      fรผr die Berechnung des Elterngeldes kommt der Wechsel zu spรคt. Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes kannst du damit noch positiv beeinflussen.

  • Hallo Frau Nagel,
    der Geburtstermin war am 26.8.2019.Mein Mutterschutz hatte am 13. Juli 2019 begonnen.Wir hatten am 1.1.2019 die Steuerklasse gewechselt auf Steuerklasse drei. Wir haben nicht exakt sieben Monate vor Mutterschutz die Steuerklasse gewechselt. Aber ich war ja sechs Monate in Steuerklasse vier und die letzten sechs Monate in Steuerklasse drei. Also mรผsste doch mit Steuerklasse drei mein Elterngeld berechnet werden, da keine der beiden Steuerklassen รผberwiegt. kรถnnen Sie mir bitte eine Gesetzesgrundlage nennen. Mein Elterngeld wurde mit Steuerklasse vier berechnet.
    Vielen Dank fรผr Ihre Hilfe.

    • Hallo Hatice,
      wenn du den Wechsel erst im Januar 2019 beantragt hast, gilt dieser erst ab Februar 2019. Das waren dann bis zum Mutterschutz nur 5 Monate. Dann wรคre die Steuerklasse vier korrekt, da diese รผberwiegend im Bemessungszeitraum gรผltig war.
      Galt die Steuerklasse III bereits im Januar 2019, dann รผberwog keine der Steuerklasse und es ist das letzte Merkmal im Bemessungszeitraum fรผr die Berechnung anzuwenden (Richtlinien zum BEEG 2c.3.2.2). Am besten legst du Widerspruch ein.

  • Guten Tag wir haben im Oktober die Steuerklassen gewechselt und dies war ab Nov wirksam. Ich bin seitdem in 3 und kein Mann in 5. Der ET ist am 10.06 20 also ist der Mutterschutz ab dem 28.04.20 haben wir es gerade noch so geschafft, das die steuerklasse III angerechnet wird ? Lg und vielen Dank.

    • Hallo IR,
      der Wechsel kam fรผr das Elterngeld leider zu spรคt. Es ergeben sich nur 5 Monate in der neuen Steuerklasse, da der April kein vollstรคndig abgerechneter Monat mehr ist. Dieser zรคhlt nicht mehr mit. Fรผr die Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist die neue Steuerklasse jedoch relevant.

      • Oh nein vorher konnten wir dies ss gar nicht wissen ๐Ÿ™ wenn ich auf die Mutterschutzfrist verzichte, wรผrde dies noch etwas bewirken ? Wรคre der ET am 12. 06 also zwei Tage spรคter , wรผrde die Mutterschutzfr. Am 1.5 beginnen und die Steuerklasse 3 wรผrde zรคhlen ?
        Vielen herzlichen Dank

        • Ja, wenn dein Mutterschutz spรคter beginnt, kommt du auf 6 Monate. Diese sind mindestens erforderlich. Mit dem Verzicht auf die Mutterschutzfrist ist das so eine Sache… eigentlich ist das seit dem 1.1.2018 nicht mehr mรถglich. Vielleicht klappt es noch, denn nicht in allen Elterngeldstellen ist das bisher angekommen. Da es sich nur um wenige Tage handelt, kannst du diese mit Urlaub รผberbrรผcken oder tatsรคchlich arbeiten und den Mutterschutz dann ab 1. bzw. 2.5 beginnen. Du musst nicht die ganze Mutterschutzfrist arbeiten, nur bis die 6 Monate erreicht sind.

  • Hallo Frau Nagel,
    ich habe auch eine Frage zur Steuerklassenwechsel. Zur Zeit sind ich und mein Mann in der Steuerklasse IV/IV. Der errechnete ET ist der 21.08.2019. Fรผr den Trick mit dem Steuerklassenwechsel in III/V ist es schon zu spรคt. Also bleiben wir erst mal in Klasse IV/IV. Aber kรถnnen wir kurz vor Geburt oder auch danach in die Klasse V/III wechseln? Damit mein Mann dann Netto mehr verdient?
    Es hat aber mรถglicherweise Auswirkungen auf die spรคtere Nachzahlung oder?
    Vielen Dank!

    • Hallo Julia,
      es ist richtig, dass der Wechsel fรผr das Elterngeld zu spรคt ist fรผr dich. Fรผr das Mutterschaftsgeld kรถnntest du noch wechseln. Hierfรผr muss die neue Steuerklasse in 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen. Wenn du nach der Geburt erstmal kein Einkommen hast, kรถnnt ihr nach der Geburt dann noch einmal wechseln, dass dein Mann die III nimmt und du die V. Fรผr eure Steuerveranlagung kann diese Kombination zu einer Nachzahlung fรผhren, das ist korrekt. Jedoch kommt es durch das Elterngeld bereits zu einer Nachzahlung.

  • Hallo Frau Nagel,
    Ich habe eine Frage zum Thema Steuerklassenwechsel.
    Meine Frau ist seit Ende Dezember 2019 in Mutterschutz und unser ET ist fรผr Anfang Februar 2020.
    Da das Mutterschutzgeld Steuerfrei ist , macht es einen Sinn sofort die Steuerklasse zu wechsel ? . Zur Zeit haben wir beide IV / IV .
    Und ich wรผrde wechseln wollen auf III und Sie ab sofort dann auf V.
    Ich wรผrde dadurch ca. 300-400โ‚ฌ monatlich mehr Netto haben. Wรผrden Sie uns davon abraten weil dadurch eine Nachzahlung mit sich bringt .Oder lieber erst zur Elternzeit die Steuerklasse wechseln ?
    Unser Bruttoeinkommen ist jeweils 3600 Eur pro Monat, jedoch wird meine Frau ja in der Elternzeit deutlich weniger erhalten.

    • Hallo Akay,
      ihr kรถnnt im Mutterschutz bereits wechseln. Zu einer Nachzahlung kommt es in der Steuererklรคrung durch das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld leider trotzdem, egal welche Kombination ihr wรคhlt. Die beiden Ersatzleistungen sind zwar steuerfrei, aber unterliegen dem Progressionsvorbehalt, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt.

  • Hallo Frau Nagel,
    errechneter Termin 14.09.2020. Dann wรผrde Mutterschutz am 3.8.2020 beginnen, glaube ich. Bedeutet wenn wir jetzt in StKlasse 3 wechseln sind es ab Februar – Juli genau 6 Monate und damit noch rechtzeitig oder? Kann ich den Antrag beim Finanzamt 23.01.2020 nach dem ersten Ultraschall einreichen. Ob am 10.01 oder 23.01 sollte ja keinen Unterschied machen.

    Danke und GruรŸ
    Chris

    • Hallo Chris,
      das wรผrde gehen. Sollte sich der Mutterschutzbeginn allerdings in den Juli verschieben, dann wรคre der Wechsel zu spรคt erfolgt, weil es dann nur 5 Monate sind. Fรผr das Mutterschaftsgeld ist der Wechsel aber auch von Vorteil.

  • Liebes Elterngeld.de Team,

    ich habe eine Frage bezgl der Ermittlung des Elterngeldes und der zugrunde gelegten Steuerklasse. Was ist maรŸgeblich fรผr die Ermittlung des Elterngeldes, die Gรผltigkeit des Eintrags in ELSTAM oder die Eintragung auf den Gehaltsabrechnungen? Hintergrund ist der, dass aufgrund einer nicht zu erklรคrenden Bearbeitungsdauer des Finazamtes der Antrag auf Steuerklassenwechsel von Ende 11/2019 erst in 01/2020 bearbeitet wurde und damit erst fรผr 02/2020 auf der Gehaltsabrechnung zu sehen ist. Eine Korrektur fรผr 2019 wir der Arbeitsgeber wohl nicht mehr vornehmen, sondern nur fรผr 2020. Die ELSTAM Eintrag hat eine Gรผltigkeit ab 1.12.2019.

    Danke und viele GrรผรŸe
    Bjรถrn

    • Hallo Bjรถrn,
      wenn ELStAM-Merkmale sich fรผr die Vergangenheit รคndern, lรถsen die sie in der Regel korrigierte Abrechnungen aus. Der Arbeitgeber bekommt die neuen Merkmale erst per Anfang Februar elektronisch รผbermittelt. Sollte also nicht automatisch eine korrigierte Abrechnung erstellt werden, kannst du darum bitten den Vorgang manuell anzusteuern. In den Richtlinien heiรŸt es, dass die Merkmale der Lohnabrechnung maรŸgeblich und nicht anzuzweifeln sind. Demnach wรคre es ungรผnstig die Dezemberabrechnung nicht mehr zu korrigieren, wenn denn die Zeit knapp ist und du damit nicht auf die mindestens 6 Monate kommst. Am besten teilst du es der Lohnsachbearbeiterin bzw. deinem Chef mit, dass sich etwas verรคndert hat, dann kann bei der Bearbeitung der Gehรคlter fรผr den Februar explizit darauf geachtet werden. Das wird klappen!

  • Hallo liebes Elterngeld.de Team,

    spielt es fรผr die Frage der รผberwiegenden Steuerklassenmonate eine Rolle, dass nur in den letzten 8 Monaten vor der Mutterschutzzeit Arbeitslohn kommt oder sind rein unsere Steuerklasseneinordnungen relevant?
    Hintergrund: Nach einer 3 Jรคhrigen Elternzeit (ohne Erwerbstรคtigkeit) arbeitet meine Frau seit letztem November wieder und nun erwarten wir Anfang August ein weiteres Kind. ๐Ÿ™‚

    Auf den Zeitraum (November 2019 – Juni 2020) bezogen, kรถnnen wir eine รผberwiegende Anzahl an Monaten in der Klasse III fรผr sie noch hinbekommen. Wenn allein die Dauer der Steuerklasseneinordnung (ungeachtet von Einkommen) relevant ist, dรผrfte es zu spรคt sein.

    Habt ihr diesen Fall schon gehabt und eine Einschรคtzung dazu? Da wรคre ich sehr dankbar fรผr.

    Viele GrรผรŸe
    Ecki

    • Hallo Ecki,
      der Bemessungszeitraum fรผr das Elterngeld sind die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Es zรคhlt das Einkommen in diesem Zeitraum. Liegt nicht in allen Monaten ein Einkommen vor, so werden die anderen Monate mit Null in die Berechnung aufgenommen. Die Summe des so ermittelten Einkommens wird durch 12 geteilt und davon das Elterngeld berechnet.
      Der Wechsel der Steuerklasse kann durch den Jahreswechsel nicht mehr nachtrรคglich erfolgen. Sofern ihr noch nicht gewechselt habt, kann der Wechsel frรผhestens zum Februar vorgenommen werden (Antrag bis 31.1. erforderlich). Damit ist die Steuerklasse dann nicht in 6 Monaten gรผltig (lediglich in 5 Monaten) und fรผr das Elterngeld nicht relevant. Allerdings gilt die Steuerklasse III dann fรผr die Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Dafรผr muss die Steuerklasse in 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen.

      • Hallo Frau Nagel,
        vielen Dank fรผr die schnelle Einschรคtzung. Dann kรถnnen wir es ja auch lassen wie es ist. ๐Ÿ˜‰
        Beste GrรผรŸe Ecki

  • Hallo Elterneld.de-Team,
    macht ein Steuerklassenwechsel Sinn, wenn beide Elternteile aufgrund des Einkommens Anspruch auf den Maximalbetrag von 1.800 โ‚ฌ haben? Das Elterngeld lieรŸe sich ja nicht erhรถhen. Oder bewirkt es war etwas bei dem weiter arbeitenden Partner?

    Besten Dank und viele GrรผรŸe

    • Hallo Stefan,
      der Maximalbetrag lรครŸt sich, wie du schon richtig schreibst, nicht noch weiter erhรถhen. Je nachdem welche Kombination ihr derzeit habt (ich gehe von IV/IV aus), kann sich ein Wechsel fรผr das Mutterschaftsgeld lohnen. Hierfรผr mรผssen 3 vollstรคndige Monate mit der neuen Steuerklasse vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen. Weiterhin kommt es darauf an, wie schnell deine Frau wieder in ihren Beruf zurรผckkehrt. Bleibt sie erstmal zu Hause, kann ein Wechsel fรผr dich in die Steuerklasse III sinnvoll sein, um monatlich mehr Netto zu haben. Hinweis: Seit 1.1.2020 kรถnnt ihr auch mehrfach im Jahr die Steuerklasse wechseln ohne dass Besonderheiten vorliegen.

      • Hallo Yvonne,
        lieben Dank fรผr deine Antwort! Das hilft uns sehr. Wir arbeiten beide als verbeamtete Lehrkrรคfte mit fast identischem Einkommen in Schulen (Steuerklasse IV/IV). Daher ist das Mutterschaftsgeld fรผr uns nicht relevant, richtig?
        Geplant ist, dass meine Frau 12 Monate nach der Geburt zu Hause bleibt und dann wieder zur Arbeit in die Schule geht. Wenn wir dazu die Steuerklasse (wie von dir oben beschrieben) wechseln, hรคtten wir monatlich mehr netto und eine kleinere Steuererstattung. Wenn wir nicht wechseln und bei IV/IV bleiben, haben wir weniger netto und eine hรถhere Steuererstattung. Unterm Strich stehen bei beiden Optionen also die gleichen Betrรคge fรผr das verfรผgbare Einkommen. Nur der Zeitpunkt der Verfรผgbarkeit รผber das Einkommen ist anders. Habe ich das so richtig verstanden?
        Besten Dank & viele GrรผรŸe!

  • Hallo Yvonne,
    diese Frage wurde bestimmt bereits mehrfach gestellt. Ich entschuldige mich vorab.
    Mein Mann und ich sind aktuell beide in Steuerklasse IV und haben beide Anspruch auf den Elterngeldmaximalbetrag von 1800โ‚ฌ. Macht es fรผr uns Sinn, dass mein Mann nach der Geburt in Steuerklasse III wechselt und ich in V? Oder bleibt es sich aufgrund der Steuernachzahlung im Endeffekt gleich? Das Elterngeld wird nicht noch verstreut, oder? Wir wollen beide Elternzeit nehmen, ich aber im Endeffekt etwas mehr.
    Herzlichen Dank im Voraus,
    Anni

    • Hallo Anni,
      wenn du lรคnger nicht arbeiten wirst nach der Geburt, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Am Jahresende bei der Steuerveranlagung gleicht sich das im Zweifel wieder aus. Allerdings wird das Elterngeld durch die Hintertรผr besteuert (sog. Progressionsvorbehalt). Es kann also so oder so zu einer Nachzahlung kommen.

  • Hallo Frau Nagel,
    Wir haben die gegenteile Situation. Meine Frau ist am SK3 mit genug hรถhes Gehalt um die maximum limitierte Elternzeitgeld zu bekommen. Baby ist geboren am 06.01, also wir beantragen Elternzeit am ggn 06.03. Kรถnnen wir die SK wechsel und wenn ja – wann? Villeicht nach dem Mutterschutz, und dann ich kann am SK3 sein. Dann wieder wechseln zurรผck in 2021 wenn sie wieder arbeitet. Ist das technisch mรถglich? Danke im Voraus

    • Hallo Krystian,
      deine Frau bekommt in der Schutzfrist nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dieses wird wie Basiselterngeld behandelt. Das Elterngeld mรผsstet ihr ab der Geburt beantragen, nicht erst ab 6.3. Die Steuerklasse kรถnnt ihr wechseln. Seit Anfang 2020 sogar mehrmals im Jahr (nur vor dem 30.11. des Jahres mรถglich). Also wenn ihr wechseln mรถchtet, dann kรถnnt ihr das machen. Wenn deine Frau wieder beginnt zu arbeiten, wechselt ihr einfach wieder zurรผck.

  • Liebe Frau Nagel,

    Ich habe eine Frage zum Verzicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz. Sie schreiben hierzu

    „Achtung: Eine Ausklammerung der Monate des Mutterschutzes um die 7 Monate zu erreichen (auch durch einen freiwilligen Verzicht auf die Anwendung der Schutzfrist vor der Geburt), ist durch die ร„nderung der Richtlinien zum Bundeselterngeldgesetz seit dem 01.01.2018 nicht mehr mรถglich. Bis Ende 2017 war das ein beliebter Trick, um sich etwas mehr Zeit zu verschaffen.“

    Meines Erachtens mรผsste ein derartiges Vorgehen aber sehr wohl mรถglich sein.

    Das folgt aus ยง 2b I Nr. 2 BEEG, wonach bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums Kalendermonate unberรผcksichtigt bleiben, in denen die bezugsberechtigte Person wรคhrend der Schutzfristen nach ยง 3 des Mutterschutzgesetzes nicht beschรคftigt werden durfte oder Mutterschaftsgeld (…) bezogen hat.

    Bei einem Verzicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz darf man aber weiterbeschรคftigt werden und bezieht auch kein Mutterschaftsgeld. Dementsprechend muss auch dieser Kalendermonat, in den man auf die Schutzfrist verzichtet, in den Bemessungszeitraum einbezogen werden.

    In dem Leitfaden des Familienministeriums heiรŸt es dazu auch „Nach Nr. 2 finden die Ausklammerungstatbestรคnde auf Frauen Anwendung, die die Schutzfristen nach ยง 3 MuSchG in Anspruch genommen haben, mit oder ohne Mutterschaftsgeld zu beziehen (gesetzlich oder privat versicherte Arbeitnehmerinnen).“ Umgekehrt gilt also: wenn man die Schutzfristen NICHT in Anspruch genommen hat, gilt die Ausklammerung.

    Oder รผbersehe ich hier etwas?

    Vielen Dank!
    Dominika

    • Hallo Dominika,
      es gibt eine Verwaltungsanweisung fรผr die Elterngeldstellen, diesen Verzicht nicht mehr zuzulassen. Basis ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16.03.2017, Aktenzeichen B 10 EG 9/15 R).

      • Besten Dank fรผr Ihre Antwort.

        Aus der Entscheidung ergibt sich nur, dass eine freiwillige Ausklammerung nicht mehr mรถglich ist, wenn man Mutterschaftsgeld bezogen hat. Das entspricht auch dem Leitfaden, der allein auf den Bezug von Mutterschaftsgeld abstellt.

        Ihr hier auf der Seite angebrachter Hinweis, der Trick funktioniere auch nicht mehr „durch einen freiwilligen Verzicht auf die Anwendung der Schutzfrist vor der Geburt“ halte ich zumindest fรผr missverstรคndlich. Entscheidend ist, ob man Mutterschaftsgeld bezogen hat oder nicht. Wenn man auf den Mutterschutz verzichtet (und dementsprechend kein Mutterschaftsgeld erhรคlt), geht der „Trick“ weiterhin. Er geht nur nicht mehr, wenn man tatsรคchlich in Mutterschutz geht und dann erklรคrt, man wรผrde auf die gesetzlich angeordnete Ausklammerung dieser Zeit verzichten.

        In der Beratung wรคre also darauf hinzuweisen, dass man durch den Verzicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz sehr wohl noch die notwendigen Monate erfรผllen kann.

        Vielleicht helfen meine Ausfรผhrungen hierzu ja noch jemandem anderen.

        Beste GrรผรŸe

  • Hallo Yvonne!
    Beim zweiten Kind werden ja die 12 Monate vor Mutterschutz berรผcksichtigt, in dem man kein Elterngeld (oder Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus) bekommen hat.
    Ist es denn mรถglich, dass fรผr Mutter UND Vater Steuerklasse III. verwendet wird? Mein Beispiel: Nach der Geburt des ersten Kindes haben wir zurรผckgewechselt: Mutter Steuerklasse 5, Vater Steuerklasse 3. Das zweite Kind wird ca. 2 Jahre und 4 Monate spรคter kommen. Zwischen das letzte Elterngeld (Partnerschaftsbonus) fรผr mich (Mutter) und das nรคchste Mutterschutz liegen 8 Monate. Fรผr das Elterngeld fรผr meinen Mann werden die 12 Monate vor Mutterschutz berechnet, fรผr mich aber auch 4 Monate von vor dem ersten Kind, wo ich in der Steuerklasse 3 war. Mit einem rechtzeitigen Steuerklassenwechsel vor dem 2. Kind kรถnnten wir theoretisch fรผr mich 4+4=8, und fรผr meinen Mann auch 8 „Steuerklasse-3-Monate“ anrechnen lassen. Dann wรผrden wir beide mehr Elterngeld bekommen. Stimmt das?

    • Hallo Fruszina,
      ich kann deine Berechnung nicht ganz nachvollziehen. Der Bemessungszeitraum fรผr dich sind die 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes. In dieser Zeit liegt bei einer Zeitspanne von 28 Monaten zwischen den Kindern keine Mรถglichkeit einer Ausklammerung von Monaten mit Elterngeld vor (lรคngstens bis zum 14. LM). Es ist also deine Steuerklasse im Bemessungszeitraum vom 2. Kind maรŸgeblich. Aber theoretisch ist es mรถglich, dass fรผr beide Elternteile die gleiche Steuerklasse bei der Berechnung gilt.

  • Hallo Frau Nagel,
    wir erwarten am 22.09. Baby Nummer 3. Mutterschutz beginnt also am 11.08. Wenn wir mit Wirkung Mรคrz die SK wechseln (Frau lll/Mann V), ist fรผrs EG noch relevant? Den halben August arbeite ich noch ganz โ€žnormalโ€œ. Herzlichen Dank fรผr eine kurze Info. Steffi

    • Hallo Stefanie,
      es mรผssen 6 vollstรคndig abgerechnete Monate in der neuen Steuerklasse vorliegen. Wenn du nicht dieses Jahr erst im Januar geheiratet hast (rรผckwirkender Wechsel mรถglich), kommt der Wechsel leider zu spรคt.
      Wenn du deinen Mutterschutz erst am 1.7 beginnen wรผrdest (Verzichtserklรคrung gegenรผber Arbeitgeber und Krankenkasse erforderlich!!), dann wรคre der August noch mit drin und die 6 Monate erfรผllt. Es ist aber eine recht lange Zeitspanne „zu รผberbrรผcken“ mit tatsรคchlicher Arbeit oder Urlaubstagen. Sollte das Kind frรผher kommen, kรถnnte es knapp werden.

  • Hallo liebes Team,

    mein Mutterschutz beginnt am 23.8.2020. Den Steuerklassenwechsel habe ich am 31.01.2020 eingereicht und wurde am 03.02.2020 durchgefรผhrt. Mein AG hat aber nun fรผr Februar noch die StKl. 3 verwendet. Kann ich nun von vornherein auf paar Tage Mutterschutz und Mutterschaftsgeld verzichten um auf die 6 Monate zu kommen?

    • Hallo Sarah,
      vermutlich hat sich der Abruf der neuen ELStAM Daten mit der Abrechnung รผberschnitten. Der Wechsel sollte ab Februar gelten. Bitte frage einmal in der Personalabteilung nach. In der Regel erfolgt mit dem nรคchsten Monat (Mรคrz) eine Nachberechnung fรผr den Februar, wo dann die Steuerklasse III angewendet wird. Ist das nicht so, mรผsstest du noch einmal mit dem Finanzamt Rรผcksprache halten zu wann der Wechsel eingetragen wurde.
      Sollte der Wechsel erst zum Mรคrz gรผltig sein, dann kรถnntest du gegenรผber Arbeitgeber UND Krankenkasse (!!!) in einem formlosen Schreiben erklรคren, dass dein Mutterschutz erst am 1.9 beginnen soll und dann die restlichen Tage im August mit Urlaub รผberbrรผcken.

      • Vielen Dank fรผr die schnelle Antwort. Ich werde mal direkt morgen beim Finanzamt nachfragen.
        Geht diese รœberbrรผckung denn noch? Lt. dem Beitrag soll das so ja nicht mehr gehen. Und geht dies auch, wenn ich im BV bin?
        LG

      • Hallo Frau Nagel, im Artikel wird an zwei Stellen erwรคhnt, dass das Schieben des Mutterschutz-Beginns nicht mehr akzeptiert wรผrde. Bei Test.de wird dieser Trick ebenfalls noch gefรผhrt. Gibt es eine eindeutige Rechtsprechung oder nur Auslegungen unterschiedlicher Elterngeldstellen? Ferner interessiert mich, inwiefern die Krankenkasse hier eine Rolle spielt? Vielen Dank!

        • Hallo Markus,
          die Aussage im Artikel bezieht sich auf die Mรถglichkeit eine Ausklammerung der Monate mit Mutterschutzfrist gegenรผber der Elterngeldstelle zu erklรคren. Das ist durch die ร„nderungen der Richtlinien seit 2018 ausgeschlossen.
          Weiterhin mรถglich ist, dass die werdende Mutter gegenรผber dem Arbeitgeber und der Krankenkasse auf einen Teil der Schutzfrist verzichtet um ggf. noch etwas fรผr das Elterngeld zu erreichen. Beispiel wรคre Beginn der Mutterschutzfrist ist ab 27. eines Monats. Dieser Monat zรคhlt nur fรผr die Elterngeldberechnung / Steuerklassenanwendung wenn er „vollstรคndig“ ist. Dafรผr mรผssen die vorgenannten Verzichtserklรคrungen ausgesprochen werden und diese letzten Tage mรผssen tatsรคchlich gearbeitet, Urlaub oder รœberstunden genommen werden.Die Mutterschutzfrist beginnt dann z. B. ab dem 1. des Folgemonats.

  • Hallo Frau Nagel,
    ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage hierher passt. Mein Mann und ich sind in Steuerklasse IV und fรผhlen uns damit auch wohl. Die Frage: Spielt es eine Rolle, ob wir uns bei der Steuererklรคrung zusammen veranlagen lassen und vom Ehegattensplitting gebrauch machen? Wird durch die etwas geringere Steuerlast, die ich dadurch vielleicht hรคtte, mein Elterngeld erhรถht oder spielt bei der Berechnung ohnehin nur die Steuerklasse eine Rolle?

    Vielen Dank und GruรŸ
    Valerie

    • Hallo Valerie,
      da spielen durchaus noch ein paar mehr Faktoren eine Rolle. Wenn du in Elternzeit bist und Elterngeld bekommst, kann es sogar sinnvoll sein, sich nicht zusammen veranlagen zu lassen. Das hรคngt von eurer individuellen Situation ab. Bitte wende dich fรผr genauere Auskรผnfte an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
      Fรผr die Elterngeldberechnung bzw. die Hรถhe deines Elterngeldes spielt nur die Steuerklasse im Bemessungszeitraum eine Rolle, nicht die steuerliche Veranlagungsform.

  • Hallo Frau Nagel,

    meine Frau und ich erwarten unser erstes Kind im Juli diesen Jahres. Nun habe ich bereits frรผh erfahren, dass ein Wechsel der Steuerklasse von Vorteil sein kann. Das habe ich bereits im Sommer letzten Jahres durchfรผhren lassen, seitdem erhรคlt meine Frau mehr Netto.
    Oft habe ich nun gelesen die Steuerklasse nach der Geburt des Kindes wieder zu wechseln. Nun stellt sich mir die Frage in welche Klassen macht es mehr Sinn? Wenn ich die Klasse 3 nehme, kann es ja sein, dass wir im nรคchsten Jahr Steuern nachzahlen mรผssen.
    Wรคre daher die Steuerklasse 4 nicht besser um dem etwas vorzubeugen, da man ja mehr Steuern gezahlt hat?

    Vielen Dank und viele GrรผรŸe,
    Christian

    • Hallo Christian,
      klasse, dass ihr den Wechsel der Steuerklasse so frรผh vorgenommen habt. Wie es mit der Steuerklassenwahl nach der Geburt sinnvoll sein kรถnnte, mรผsst ihr beurteilen. Grundsรคtzlich kannst du zunรคchst in die III gehen, wenn deine Frau lรคnger in Elternzeit geht. Besteht allerdings die Mรถglichkeit, dass sie in dem Kalenderjahr wieder beginnt zu arbeiten und eine Lohnersatzleistung (ALG I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) beziehen muss, wรคre fรผr sie die Steuerklasse V von Nachteil. Bei der Kombination III/V kann es immer zu einer Nachzahlung kommen. Durch das Elterngeld ist es noch wahrscheinlicher.

  • Sehr geehrte Fr. Nagel,
    Mein Mann und ich sind beide in Steuerklasse 4. Mein Mutterschutz beginnt ab 10.9. Lohnt sich jetzt ein Wechsel oder erst im August? Fรผr die vollen 7 Monate bin ich wohl 1 Monat zu spรคt dran. Ich bin im Moment im vorlรคufigen Berufsverbot wegen der aktuellen gesundheitlichen/wirtschaftlichen Lage. Mein Mann verdient schon etwas mehr als ich.
    Sollten wir die Lohnsteuer noch im Mรคrz wechseln, oder spรคter?
    Freundliche GrรผรŸe ๐Ÿ™‚

    • Hallo Karotte,
      der Wechsel kommt fรผr das Elterngeld leider zu spรคt. Wenn du lรคngere Zeit in Elternzeit gehst, kรถnntet ihr ab dem Mutterschutz einen Wechsel vornehmen. Sollte die Gefahr bestehen, dass du eine Lohnersatzleistung beziehen musst (ALG, Kurzarbeitergeld), wรคre der Wechsel in die Steuerklasse V fรผr dich nicht sinnvoll, da die Hรถhe dieser Leistungen auch von der Steuerklasse beeinflusst wird.

  • Hallo Frau Nagel,

    meine Ausgangslage: verheiratet, noch keine Kinder!

    Der Mutterschutz beginnt ja normalwerweise 6 Wochen vor der Geburt, ich bin aber in einem Beruf (Postzustellerin) bei dem man sofort nach Feststellung der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten darf, aber noch das komplette Gehalt bezahlt bekommt.

    Meine Frage: reicht es wenn ich in die Steuerklasse 3 wechsle, sobald ich Schwanger bin, oder muss ich in meinem Fall schon mind. 7 Monate bevor ich Schanger bin der Steuerklasse 3 sein?

    Vielen Dank fรผr Ihre Antwort im Voraus!

    • Hallo Zustellerin,
      da du im individuellen Beschรคftigungsverbot regulรคr dein Gehalt bekommst, zรคhlt der Bemessungszeitraum ganz normal vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes. Der Steuerklassenwechsel sollte dennoch frรผhzeitig erfolgen, dass du auf die 7 Monate vor dem Mutterschutz kommst. Vor der Schwangerschaft ist ein Wechsel nicht erforderlich aber mรถglich.

  • Hallo Frau Nagel,
    meine Frau und ich sind beide Beamte in Steuerklasse 4 mit nahezu identischem Einkommen. Heute Morgen haben wir erfahren, dass meine Frau schwanger ist. ๐Ÿ™‚ Meine Frau wird sicher mehr Elternzeit beanspruchen, als ich. Nun ist aber der 31.3. und ich bin mir unsicher, ob ich den Steuerklassenwechsel beantragen soll. Die telefonische Erstberatung der Lohnsteuerhilfe rรคt uns davon ab, da wir รผber den Lohnsteuerjahresausgleich dann viel zurรผckzahlen mรผssten?! Hier lese ich aber, dass Steuerklassen 4/4 besser in 3/5 wechseln sollten. Das Finazamt macht in 2 Stunden zu und ich bin รผberfragt. Ziemlich unromantische Angelegenheit, wenn man gerade erfahren hat, dass man Vater wird … Vielleicht klappt es ja mit eine schnellen Antwort.
    Viele GrรผรŸe,
    Chris

    • Hallo Chris,
      der Wechsel ist sinnvoll fรผr das Elterngeld. Als Beamtin hat deine Frau ein wenig lรคnger Zeit fรผr den Wechsel, da sie in der Mutterschutzfrist ihr Gehalt ganz normal weiter bekommt. Mindestens 6 vollstรคndig abgerechnete Monate mit der Steuerklasse III vor der Geburt sollte sie haben.
      Unter steuerlichen Aspekten kann es bei der Konstellation III/V immer zu Nachzahlungen kommen. Mit dem Bezug des Elterngeldes ist das aber auch der Fall, da dieses auch durch die Hintertรผr besteuert wird. Einfach monatlich ein wenig Geld zurรผcklegen dafรผr, dann seid ihr auf der sicheren Seite.

  • Hallo Frau Nagel,
    der errechnete Geburtstermin ist der 11.09.20 und ende Juli beginnt die Mutterschutzfrist. Seit dem 1.3.20 bin ich auf Steuerklasse 3 und mein Mann auf 5. Meine 6 Monate vor der Mutterschutzfrist kriege ich nicht voll. Allerdings bin ich im รถffentlichen Dienst als Beamtin tรคtig. Gibt es Ausnahmeregelungen fรผr mich? Ich meine sowas mal gelesen zu haben.

    Viele GrรผรŸe

    • Hallo Anja,
      als Beamtin bekommst du auch im Mutterschutz weiterhin deine Bezรผge. Wenn das Kind nicht bereits im August kommt, kannst du noch auf die 6 Monate kommen. Bei dir zรคhlen die 6 Monate vor der Geburt, nicht vor dem Mutterschutz.

  • Hallo Frau Nagel,
    mein errechneter ET ist der 21.12.2020, schรคtzungsweise beginnt mein Mutterschutz dann, 6 Wochen zuvor, am 9.11.2020.
    Leider habe ich erst jetzt gerade von dem tollen โ€žTrickโ€œ durch Ihren Artikel erfahren. Das bedeutet, ich hรคtte spรคtestens am 8.4.2020 bereits den Steuerklassen-Wechsel mit meinem Mann beantragen mรผssen. Ist das richtig? Oder habe ich einen Rechenfehler?
    Vielen Dank fรผr Ihre Antwort!

    Liebe GrรผรŸe
    Lena

    • Hallo Lena,
      ja der Wechsel kommt leider zu spรคt (es sei denn du bist Beamtin). Der Wechsel ist immer erst ab dem Folgemonat des Antrags gรผltig. Wenn du dieses Jahr erst geheiratet hast, dann kannst du rรผckwirkend auf den Monat der Heirat den Wechsel vornehmen. Bis zum Monat vor dem Mutterschutz mรผsstest du aber auf mindestens 6 Monate in der neuen Steuerklasse kommen.

  • Hallo Fr. Nagel, ich hรคtte eine Frage bezรผglich des steuerklassenwechsel. Ich bin in der 9.ssw und mein Mann und ich haben steuerklassen 4/4 Entbindungstermin wรคre der 3.12 ab 21.10 Mutterschutz. Ist es noch sinnvoll in 5/3 zu wechseln oder wรผrden dann diese steuerklassen nicht anerkannt werden? Leider hab ich heute erst davon erfahren das ein Wechsel finanziellen Vorteil hรคtte. Liebe GrรผรŸe Bianka

    • Hallo Bianka,
      wenn du nicht erst in diesem Jahr geheiratet hast, kommt der Wechsel leider zu spรคt. Dieser gilt erst ab dem Folgemonat. und der Oktober zรคhlt schon nicht mehr mit (es sei denn du bist Beamtin). Leider mรผsstest du auf mindestens 6 Monate mit der neuen Steuerklasse kommen. Das ist nicht mehr mรถglich.

  • Hallo Frau Nagel,
    vielen Dank fรผr das umfangreiche Informationsangebot! Hier meine Frage: Ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit Kind 1, vorraussichtlich fรผr 18 Monate. Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel bei eintretender neuer Schwangerschaft zw dem 13. und 18. Elternzeit-Monat? Monat 15 bis 18, die ja fรผr das zweite Elterngeld relevant wรคren, habe ich ja keine Erwerbseinkรผnfte, auf die sich der Wechsel der Steuerklasse auswirken wรผrde…
    Freundliche GrรผรŸe!

    • Hallo Mareike,
      es zรคhlen die Lohnsteuermerkmale des Bemessungszeitraums. Es kommt also darauf an, ob weit vergangene Monate mit Gehaltsbezug zรคhlen oder auch aktuellere Monate ohne Einkommen oder Elterngeld. Weiterhin ist dann entscheidend, welche Steuerklasse in diesen Bemessungsmonaten รผberwiegend vorgelegen hat.
      Kรผndigst du die bestehende Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes? Dann berechnet sich dein Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld mit deiner aktuellen Steuerklasse. Vor diesem Hintergrund kรถnnte sich ein Wechsel lohnen.

  • Hallo Frau Nagel,
    meinem Mann und mir geht es nicht um die Erhรถhung des Elterngeldes, denn wir bekommen beide den maximalen Satz. Ich werde 2 Jahre in Elternzeit gehen und folglich im zweiten Jahr kein Geld erhalten. Der Mutterschutz beginnt am 13.6.2020 und unsere รœberlegung ist, von Steuerklasse IV in III (mein Mann) und V (ich) zu wechseln, um das Nettoeinkommen meines Mannes in der Zeit, in der ich in Elternzeit bin, zu erhรถhen. Meine beiden Fragen dazu sind: 1. Bringt uns der Wechsel mehr Geld oder ist es am Ende des Tages einfach nur eine schnellere Verfรผgbarkeit, die wir sonst erst durch die Einkommenssteuererklรคrung im darauffolgenden Jahr bekรคmen? 2. Zu wann wรผrden sie, wenn, den Wechsel empfehlen? Noch vor dem Mutterschutzbeginn?
    รœber eine Antwort wรผrden wir uns sehr freuen.
    Liebe GrรผรŸe
    Sabrina

    • Hallo Sabrina,
      ob ein Steuerklassenwechsel in eurer Situation sinnvoll ist oder nicht, hรคngt auch von weiteren persรถnlichen Umstรคnden ab. Hierzu kann ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein dir weitere Auskรผnfte erteilen.
      Allgemein gesprochen, ist es so wie du schreibst. Dein Mann hat in der Steuerklasse III unterjรคhrig ein hรถheres Netto. Bei der Steuerveranlagung werdet ihr dann gemeinsam (oder getrennt) fรผr das Jahr betrachtet. Familien machen den Wechsel zurรผck auf III/V in der Elternzeit oftmals, um den Einkommensverlust im Elterngeldbezug bereits ein wenig auszugleichen und nicht bis zur Veranlagung warten zu mรผssen. Wenn du nicht verbeamtet bist, kรถnntet ihr bereits im Mutterschutz wechseln.

  • Hallo,
    liegt bei dem Punkt „Wer sollte wechseln, um das Elterngeld zu erhรถhen?“ unter „1) die Kombination IV/IV“ ein Schreibfehler vor? Hier wird die Kombination III/V erklรคrt und nicht wie in der รœberschrift erwรคhnt IV/IV.

    • Hallo Alex,
      die รœberschrift bezieht sich auf die Konstellationen fรผr die sich ein Wechsel lohnt und erklรคrt, wie der Wechsel vollzogen werden sollte. Es handelt sich also nicht um einen Schreibfehler.

  • Hallo Yvonne,
    ich war wรคhrend des Bemessungszeitraums in der gรผnstigeren Steuerklasse III und werde demnรคchst Elterngeld Plus beziehen. Mir steht der Maximalbetrag von 900 Euro zu, sofern meine Einkรผnfte nicht zu hoch sind. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich mein Netto-Einkommen im Zweifelsfall durch einen erneuten Steuerklassenwechsel (Klasse V) senken kรถnnte, sodass ich trotz hรถherem Brutto-Einkommen keine Abzรผge vom Elterngeld bekomme.
    Danke fรผr die Auskunft und viele GrรผรŸe,
    Nicole

    • Hallo Nicole,
      fรผr den Bezugszeitraum verwendet die Elterngeldstelle die gleiche Steuerklasse wie im Bemessungszeitraum. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Maximalbetrag von 2.770 Euro und deinem Einkommen nach der Geburt.

  • Sie schreiben: „Fรผr die Berechnung des Elterngeldes wird die Steuerklasse angewendet, die im Bemessungszeitraum รผberwiegend gรผltig war. Um einen Effekt fรผr das Elterngeld zu haben ist es also erforderlich, mindestens 7 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes in der neuen Steuerklasse zu sein.“

    Bedeutet das fรผr Frauen mit Mischeinkommen (Gewerbe und nicht-selbststรคndig), ein Steuerklassenwechsel hilft hier nur dann, wenn er spรคtetens im Mai des Bemessungsjahres erfolgt, damit mindestens 6 Monate die neue Steuerklasse gรผltig ist?

    • Hallo jo-hannes,
      bei Mischeinkommen ist es ein wenig schwieriger. Es gilt weiterhin die Steuerklasse die im Bemessungszeitraum รผberwiegend gรผltig war. Bemessungszeitraum ist das Jahr vor der Geburt. Ist allerdings das Einkommen aus der Selbstรคndigkeit hรถher, als die Nichtselbstรคndige Tรคtigkeit, gilt fรผr die Elterngeldberechnung die Steuerklasse IV.

  • Liebe Yvonne,

    bei uns ist es so, dass mein Mann und ich die Elternzeit gleichberechtigt aufteilen. ET ist der 12.11.2020 und der Mutterschutz beginnt am 01.10.2020. Wir haben gerade noch rechtzeitig zu April die Steuerklassen gewechselt, so dass fรผr mich bei der Elterngeldberechnung Steuerklasse III gelten mรผsste (Bemessungszeitraum 10/19-09/20). Nun frage ich mich, ob es Sinn macht, zum 01.10.2020 die Steuerklassen wieder zurรผck zu wechseln? Fรผr meinen Mann gilt ja voraussichtlich ein anderer Bemessungszeitraum, nรคmlich 11/19-10/20. Wenn wir die Steuerklassen zurรผck wechseln, mรผsste fรผr ihn doch dann auch die Steuerklasse III zum Tragen kommen, oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?

    Danke fรผr eine Rรผckmeldung!
    Kathrin

    • Hallo Kathrin,
      es wird die Steuerklasse angewendet fรผr die Berechnung, die in der รผberwiegenden Zahl der Monate gรผltig war. Wenn ihr zum Oktober wechselt, dann gilt fรผr deinen Mann auch die Steuerklasse III.

  • Liebe Frau Nagel,
    vielen Dank fรผr die umfangreichen Informationen!
    Ich habe letztes Jahr am 15. November geheiratet und dieses Jahr im Mai den Steuerklassen-Wechsel beantragt. Dieser wurde nun erst mit der Juli-Abrechnung umgesetzt (was fรผr meinen Mutterschutz-Beginn im Dezember zu spรคt wรคre), aber rรผckwirkend fรผr das gesamte Jahr ab Januar korrigiert. Ihren Artikel verstehe ich so, dass ein rรผckwirkender Wechsel nicht mรถglich ist, wenn man nicht im selben Jahr geheiratet hat.
    War dies nun ein Fehler oder Kulanz des Finanzamts? Darf ich davon ausgehen, dass dem Elterngeld die gรผnstigere Steuerklasse zugrunde gelegt wird?
    Danke im Voraus und freundliche GrรผรŸe
    Kathinka

    • Hallo Kathinka,
      der Wechsel gilt ab dem Folgemonats des Antrags – es sei denn, wie du auch schreibst, es wurde in dem Jahr geheiratet. Eine Korrektur der Gehaltsabrechnungen ist zulรคssig, allerdings nur auf den Monat der ร„nderung. Wenn das Finanzamt die ร„nderung fรผr das ganze Jahr eingetragen hat, war es sicher ein Versehen. Fรผr dich ist es gut, denn so bist du sicher fรผr die Berechnung mit der Steuerklasse III.

  • Schรถnen guten Tag,

    10/2019 kam unser Kind zur Welt und 08/2020 haben wir geheiratet. Bisher waren wir beide Steuerklasse I und meine Frau bekommt fรผr 2020 lediglich Elterngeld Plus bis 10/2021 – ich habe ein ganz normales, mittleres Einkommen.
    Da wir Elterngeld beziehen ist es sicher sinnvoll getrennt die Steuererklรคrung abzugeben solange wir Elterngeld beziehen, richtig?
    Ich frage mich jetzt nur ob wir dafรผr in der automatischen IV/IV Einteilung nach der Hochzeit bleiben sollen. Oder trotzdem noch in Klasse III/V wechseln sollen?!

    Viele GrรผรŸe

    Martin

  • Guten Morgen Frau Nagel, ich bin in der 17. SSW, der ET ist zum 30.01.2021 berechnet, mein Freund und ich werden im November heiraten und haben vor in die 3/5 zu wechseln. Jetzt lese ich von dieser 7 Monatsregel vor Beginn des Mutterschutz. Kรถnnen wir รผberhaupt noch den Wechsel der Steuerklasse sinnvoll nutzen oder ist das zu spรคt? Da wir noch nicht verheiratet sind bin ich gerade ratlos..
    Vielen Dank schonmal fรผr Ihren Artikel und Ihre Antwort!
    MfG Jennifer

    • Hallo Jennifer,
      fรผr die Berechnung des Elterngeldes ist der Steuerklassenwechsel nach der Heirat im November zu spรคt. Dein Elterngeld berechnet sich dann nach der Steuerklasse I. Ob der Wechsel fรผr euch grundsรคtzlich sinnvoll ist, hรคngt davon ab, ob dein zukรผnftiger Mann mehr verdient als du und oder wie lange du in Elternzeit sein wirst.

  • Hallo,

    aktuell bin ich in Steuerklasse III, mein Mann in V.
    Ich werde insgesamt lรคnger in Elternzeit sein (vorauss. 8 Monate) mit Bezug des maximalen Elterngeldsatzes und danach wieder Vollzeit arbeiten; mein Mann plant im Anschluss mit 6 Monaten Elternzeit, wird aber nicht den Hรถchstsatz Elterngeld bekommen.
    Daher wรผrde ich gern wissen, ob es Sinn macht, dass wir ab meinem Mutterschutz fรผr die Dauer meiner Elternzeit in V/III wechseln. Wรผrde sich das vorteilhaft auf die Berechnung das Elterngeld auswirken, das mein Mann in seinem Anteil Elternzeit bezieht?

    Vielen Dank !!

    • Hallo Carolin,
      der Bemessungszeitraum fรผr das Elterngeld liegt vor der Geburt des Kindes. Wenn dein Mann kurz vor der Geburt erst die Steuerklasse wechselt, hat dies keinen Einfluss mehr auf seine Berechnung. Hierfรผr mรผsste er mindestens fรผr 6 Monate in der besseren Steuerklasse (III) sein. Fรผr die 8 Monate deiner Elternzeit kรถnnte ein Wechsel dennoch sinnvoll sein, damit ihr mehr Nettoeinkommen habt in der Zeit.

  • Hallo Frau Nagel,

    kann man, wenn man bereits vor Beginn der Schwangeschaft die Steuerklassen gewechselt hat, auch schon vor der Geburt wieder zurรผckwechseln? Weil ja nicht die Steuerklasse zรคhlt, die unmittelbar vor der Geburt bzw des Mutterschutzs da ist, sondern die, die wรคhrend der Schwangerschaft lรคnger bestand? Also wรคre drei oder vier Monate vor der Geburt der Wechsel zurรผck mรถglich? Haben wir das richtig verstanden?

    • Hallo Sven,
      ja, es geht um die Steuerklasse im Bemessungszeitraum. Dieser liegt Zeitraum liegt vor der Geburt und zum Teil vor der Schwangerschaft. Wichtig ist, dass die fรผr die Berechnung gewรผnschte Steuerklasse in der รผberwiegenden Zahl der Monate vorgelegen hat. Bei Gleichstand (6 Monate III/6 Monate IV) zรคhlt die Steuerklasse die zuletzt vor der Geburt gรผltig war. Bitte รผberprรผft das sorgfรคltig, bevor ihr wechselt.

  • Hallo Yvonne,
    habe auch eine Frage zur Elterngeldberechnung.
    Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 26.12.20…somit Mutterschutz zum 14.11.20. Bemessungszeitraum wรคre also November 2019 – Oktober 2020.

    Meine Frau hat im Mai 2020 in Steuerklasse I gewechselt und die erste Abrechnung mit Steuerklasse I im Juni erhalten..in diesem Fall kommen wir nur auf 5 Monate (Juni 2020 – Oktober 2020).

    Uns kam die Idee den Mutterschutz zu verkรผrzen und auf den 1. Dezember 2020 zu setzen, damit wir mit dem November auf volle 6 Monate Steuerklasse I kommen.
    Ist das so zulรคssig oder waren wir einfach zu spรคt dran?

    VG,
    Patrick

    • Hallo Patrick,
      seid ihr verheiratet? Steuerklasse I gibt es fรผr Eheleute nicht. Entweder IV oder III/V. Am gรผnstigsten sind die Steuerklassen I, II oder III. Sollte sie in der IV oder V gewesen sein, kann es sinnvoll sein auf den Mutterschutz im November zu verzichten. Dies muss schriftlich gegenรผber dem Arbeitgeber und der Krankenkasse geschehen.

  • Hallo Yvonne,

    bei meiner Frau liegt folgender Fall vor: Durch Ausklammerung einzelner Monate (aufgrund Elterngeldbezug des frรผheren Kindes) teilt sich der Bemessungszeitraum fรผr das zweite Kind nun auf folgende Steuerklassen auf:
    1. – 5. Monat: Steuerklasse 4
    6. – 10. Monat: Steuerklasse 3
    11. – 12. Monat: Steuerklasse 5

    Welche Steuerklasse wird in diesem Fall zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen?

    Vielen Dank und liebe GrรผรŸe

    • Hallo Jan,
      in so einem Fall wird leider die zuletzt gรผltige Steuerklasse angewendet. Das ist hier die Steuerklasse V (Richtlinien BEEG 2c.3.2.2).

  • Hallo, ich wollte wissen ob es sich lohnt die Steuerklasse 4/4 auf 3/5 zu wechseln,wenn beide in etwa gleich verdienen.Habe ich durch ein hรถheres Elterngeld auch tatsรคchlich mehr Geld (also nicht nur temporรคr) oder muss ich das am Ende des Jahres dann wieder รผber die Lohnsteuer zurรผckzahlen?

    • Hallo Loni,
      die Einkommensteuer und das Elterngeld musst du zunรคchst getrennt betrachten. Fรผr das Elterngeld lohnt sich ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse definitiv – unabhรคngig von euren Verdiensten. Derjenige von euch der lรคnger in Elternzeit gehen wird und auch das Elterngeld bezieht, sollte wechseln. Wie viel davon im Anschluss wieder von der Einkommensteuer verbraucht wird, hรคngt von eurer Gesamtsituation ab, dazu lรคsst sich keine pauschale Aussage treffen. Bekommst du weniger Elterngeld, weil ihr nicht wechselt, fรผhrt das trotzdem zu einem hรถheren Steuersatz fรผr das รผbrige Einkommen und fรผhrt in jedem Fall auch zu einer Nachzahlung.

    • Hallo Melanie,
      fรผr das Elterngeld lรคsst sich der verpasste Wechsel nicht durch eine Steuererklรคrung heilen, da die Gehaltsabrechnungen relevant sind und die darin enthaltenen Lohnsteuermerkmale. Wenn ihr dieses Jahr geheiratet habt, kรถnnt ihr rรผckwirkend auf den Monat der Heirat noch bis letztmalig 30.11.2020 die Steuerklasse wechseln. Ohne Heirat wirkt eine ร„nderung der Steuerklasse immer erst fรผr den auf den Antrag folgenden Monat.
      Mit einer Steuererklรคrung kรถnnt ihr allerdings eine falsche Steuerklassenwahl fรผr euch finanziell sozusagen wieder bereinigen. Sprich wenn ein Partner unterjรคhrig zu hohe Abzรผge hatte, dann unbedingt eine Steuererklรคrung abgeben.

  • Kรถnnten nicht auch beide mit Steuerklasse III berechnet werden?
    Geburt im August.
    Frau (Juli/August werden ausgeklammert):
    Juli – Dezember im Vorjahr Steuerklasse IV
    Januar – Juni Steuerklasse III.
    Steuerklassen halten sich die Waage, die letzte wird herangenommen: III

    Mann:
    August – Dezember III (fรผnf Monate)
    Januar – Juni IV (sechs Monate)
    Juli wieder die III

    Somit ergibt sich beim Mann auch ein Gleichstand. Letzte Steuerklasse wird herangezogen zur Berechnung: III.

  • Hallo,
    meine Frau ist zum 01.06. in die Steuerklasse III gewechselt. Der errechnete Geburtstermin ist der 10.01.21 und Beginn des Mutterschutzes wรคre am 29.11.20. Wenn man beim Arbeitgeber und Krankenkasse beantragt, die Mutterschutzfrist ab dem 01.12. beginnen zu lassen, hรคtte man doch fรผr die Elterngeldberechnung die Variante, dass mit Steuerklasse III gerechnet wird(6 Monate Steuerklasse V, 6 Monate Steuerklasse III), oder vertue ich mich)?

    • Hallo Markus,
      deine Frau kann entscheiden, ihren Mutterschutz erst ab dem 1.12. zu beginnen. Diese Entscheidung muss sie dem Arbeitgeber und der Krankenkasse schnellstmรถglich schriftlich mitteilen. So wie du die Situation hier schilderst, sollten dann die 6 Monate mit der Steuerklasse III gelten.

  • Guten Tag,
    erstmal vielen Dank fรผr die interessante Homepage und ausfรผhrliche Beantwortung von Fragen. Ich habe einen ganz speziellen Fall:
    Unser zweites Kind kam im letzten Dezember auf die Welt. Meine Frau und ich haben bereits Elterngeld bezogen. Um den 13. und 14. Zusatzmonat zu erhalten wรผrde ich gerne zwei Monate Elternzeit machen und in der Zeit Elterngeld Plus beziehen. Mein Einkommen lag bei der Kombination III/V รผber dem Maximalbetrag von 2700 Euro. Nach Rรผcksprache mit dem AG bietet es sich fรผr mich an, in den zwei Monaten mit 30h/Woche in Teilzeit zu arbeiten. Das Elterngeld Plus wรคre aber aufgrund des Einkommens recht gering.
    Wie wirkt sich ein Steuerklassenwechsel von III auf V mit der entsprechenden Einkommensreduzierungen auf das Elterngeld aus? Ist so etwas zulรคssig?
    Vielen Dank vorab!
    Viele GrรผรŸe

    • Hallo dersimi,
      entscheidend fรผr das Elterngeld ist das Einkommen und die Steuerklasse im Bemessungszeitraum vor der Geburt. Ein Wechsel der Steuerklasse im Bezugszeitraum beeinflusst das Elterngeld nicht mehr.
      Dein Hinzuverdienst wird auf dein Elterngeld angerechnet, so kommt es auch beim Elterngeld Plus in deinem Fall zu einer Kรผrzung, da du bereits im maximalen Elterngeld bist. Verwende am besten einmal den Elterngeldrechner mit Planer im Familienportal der Bundesregierung um auszurechnen, ob du รผber das Mindestelterngeld kommst. Falls nicht, kannst du einfach deine Wochenstunden reduzieren und das Basiselterngeld fรผr 2 Monate nehmen. รœber das Mindestelterngeld hinaus erfolgt keine Kรผrzung.
      Achtung: nach dem 15. LM muss der Elterngeldbezug lรผckenlos sein, sonst entfรคllt der Anspruch. Nur im 13. und 14. LM gibt es noch das Basiselterngeld, danach nur das Elterngeld Plus. Mit der Antragsfrist fรผr die Elternzeit (7 Wochen vor dem Beginn) wird es bereits knapp. Du kannst die Bezugsformen aber auch mischen.

  • Hallo Frau Nagel, meine Frau und ich sind seit September 2020 verheiratet (beide Steuerklasse IV) und erwarten im August 2021 unser erstes Kind. Termin ist der 10.08.2021, ist alles noch sehr frisch. Ich verdiene nun 350 โ‚ฌ netto mehr als sie. Kann man im ersten Ehejahr die Steuerklasse รคndern und bis wann muss es erfolgen, damit sich das lohnt fรผr die Elterngeldberechnung? Und dann ab September 2021 kann ich in Steuerklasse 3?

    • Hallo Marcel,
      ihr kรถnnt die Steuerklasse jederzeit รคndern. Inzwischen auch mehrmals im Jahr. Die neue Steuerklasse muss in mindestens 6 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen. Dafรผr seid ihr bereits zu spรคt dran (Beginn Mutterschutz 29.06). Um es noch hinzubekommen, mรผsste deine Frau auf ein paar Tage ihres Mutterschutzes vor der Geburt verzichten im Juni 2021. Dies muss sie gegenรผber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung erklรคren. Sollte sie ein Beschรคftigungsverbot erhalten oder das Kind kommt sehr viel frรผher (also vor dem Mutterschutz), gilt dieser Verzicht nicht mehr. Wenn deine Frau nach der Geburt erstmal in Elternzeit ist, kann es sinnvoll sein, dass du die Steuerklasse III dann nimmst. Per Juli 2021 kรถnntet ihr den Wechsel wieder vornehmen.

  • Hallo Frau Nagel,

    mein errechneter Termin ist am 05.09.2021. Dann wรผrde Mutterschutz am 26.07.2021 beginnen. Wenn ich in die St.Klasse jetzt im Januar wechseln, bin ich zu spรคt, da nur 5 Monate (Februar bis Juni) in St.Klasse 3 gerechnet werden kรถnnen.
    Fรผr das Elterngeld sind wir zu spรคt, aber lohnt sich ein wechsel trotzdem fรผr das Mutterschaftgeld oder nicht?.Ich verdiene deutlich weniger im Vergleich zu meinem Mann.

    Vielen Dank und frohes neues Jahr

    Lea

    • Hallo Lea,
      wenn du auf ein paar Tage deines Mutterschutzes im Juli verzichtest (Erklรคrung gegenรผber Krankenkasse und Arbeitgeber!) dann kannst du noch auf 6 Monate kommen, wenn ihr im Januar 2021 den Antrag stellt. Die paar Tage kannst du zum Beispiel Urlaub nehmen oder รœberstunden abbummeln. Die meisten Arbeitgeber sind da kulant.
      Hinweis: Solltest du ein Beschรคftigungsverbot bekommen oder das Kind kommt wesentlich eher, dann war der Wechsel umsonst. Fรผr das Mutterschaftsgeld ist der Wechsel super. Aber unbedingt auch im Januar auf den Weg bringen.

  • Hallo Frau Nagel,
    Meine Frau und ich erwarten Ende Februar 2021 ein Kind. Wir haben vor, nach der Geburt die Steuerklasse zu wechseln (aktuell beide in 4).Sie bleibt zu Hause fรผr 12 Monate,(Wechsel nach Geburt Steuerklasse 4in5), Ich gehe weiter arbeiten (Wechsel von 4in3) um monatlich mehr Netto und Geld zur Verfรผgung zu haben.1.Frage: erhรคlt meine Frau dadurch weniger Elterngeld weil sie dann nach Geburt in Steuerklasse 5 ist? 2.Frage : wann ist der Wechsel mรถglich direkt nach der Geburt oder mit Ende des Mutterschutzes? 3.Frage: mรผssen wir mit einer hรถheren Nachzahlung durch den Wechsel nach Geburt rechnen?
    Vielen Dank und liebe GrรผรŸe

    • Hallo Kev,
      1. nein, da die Steuerklasse des Bemessungszeitraums fรผr die Berechnung gilt
      2. Der Wechsel wรคre bereits im Mutterschutz mรถglich
      3. Grundsรคtzlich ist durch das Elterngeld mit einer Nachzahlung zu rechnen.

  • Hallo Frau Nagel,

    meine Frau ist in Elternzeit und ich gehe voll arbeiten. Ich habe die Steuerklasse 3.

    Ist es klรผger, dass ich die Steuerklasse nehmen um somit weniger Nachzuzahlen?

    Liebe GrรผรŸe
    Christian

    • Hallo Christian,
      wenn du derzeit der Alleinverdiener bist und in der Steuerklasse III, habt ihr bereits die gรผnstigste Konstellation fรผr diese Zeit.

  • Hallo Frau Nagel.
    Mein Entbindungstermin ist voraussichtlich der 11.08.2021.
    Mein Mann und ich haben am 19.09.20 geheiratet, und im Oktober den Steuerklassenwechsel in 5 (mein Mann in 3) beantragt. wenn ich jetzt fรผr Februar den Steuerklassenwechsel in klasse 3 beantrage, sollte ja noch ausreichen? Mutterschutz sollte am 01.07. starten. Dann wรคre Bemessungszeitraum 01.07.20 bis 30.06.21?! Davon war ich dann 2 Monate (Juli+august) unverheiratet in SK1, 5 Monate in SK5 und 5 Monate in SK3.
    Also sollte die SK3 greifen, oder hab ich das falsch verstanden?
    Vielen Dank und viele GrรผรŸe,
    Anne

    • Hallo Anne,
      dein Mutterschutz startet bereits am 30.06. Du mรผsstest noch im Januar einen Wechsel beantragen(ab Februar gรผltig) und einen Verzicht auf einen Tag Mutterschutz gegenรผber deinem Artbeitgeber und der Krankenkasse erklรคren, damit die gรผnstigere Steuerklasse ggf. noch genommen werden kann. Dein Mutterschutz beginnt dann am 1.7. Bemessungszeitraum 1.7.20 – 30.06.21 Weiterhin kommt es darauf an, ob ihr den Wechsel der Steuerklasse in 2020 rรผckwirkend vorgenommen habt, ab dem Monat der Heirat. Dann wรคren die Monate in Steuerklasse V und Steuerklasse III ausgeglichen. Dann zรคhlt die zuletzt gรผltige Steuerklasse, also die III. Sollten du ins Beschรคftigungsverbot mรผssen oder das Kind kommt zu frรผh, ist der Verzicht nicht mรถglich, auch wenn du ihn weit davor beantragt hast.

  • Hallo,
    so ich hatte jetzt leider sehr viele Disskusionen mit meinem Mann wie was das Beste ist und vielleicht kรถnnen Sie uns einfach Klarheit schaffen. Also ich dachte eigentlich es wรคre super wenn mein Mann in Steuerklasse 3 wechselt und ich in SK 5 wenn das Baby kommt da mein Elterngeld nicht versteuert wird und er weniger Steuern zahlen muss weil er ja in SK 3 ist. Ich schรคtze da war ich auf dem Holzdampfer weil am Ende des Jahres wird ja das komplet zu versteuernde Einkommen angeschaut. Also macht es keinen Sinn das er in SK 3 ist oder?

    Ich bin im Dezember in Steuerklasse 5 gerutscht und mein Entbindungstermin ist der 23.Juni 2021 wenn ich jetzt richtig berechnet habe habe ich 7 Monate SK 4 gehabt und 5 Monate SK 5 und zur Berechnung des Elterngeldes wird mein Nettogehalt der SK4 genommen. Bin ich da richtig?
    Ich wรคre Ihnen so dankbar fรผr eine Antwort damit ich wieder beruhigt schlafen kann!

    Vielen Dank
    Simone

    • Hallo Simone,
      es gilt die Steuerklasse fรผr die Berechnung des Elterngeldes, die im Bemessungszeitraum (12 Monate vor Beginn des Monats in dem der Mutterschutz beginnt) รผberwiegend gรผltig war. Wenn das bei dir die Steuerklasse IV ist, dann wird diese von der Elterngeldstelle genommen.
      Damit ihr in deiner Elternzeit mehr vom Netto habt, kann es sinnvoll sein, dass dein Mann die Steuerklasse III behรคlt. Beim Elterngeld kann es ohnehin zu einer Nachzahlung mit der Steuerveranlagung kommen.

  • Hallo Frau Nagel,
    meine Frau ist in der SK5, ich SK3. ET ist 8.8.21, Mutterschutz vom 27.6.21. Wenn wir jetzt die SK wรคchseln, errechnen sich nur 4 Monate in der SK3 fรผr meine Frau (Feb-Mai).

    Frage 1: Darf man einen Verzicht bis auf 35 Tage beantragen (27.6.-31.7.) um 6 Monate in der SK3 zu erzielen?

    Frage 2: Beinflusst das eigentlich den Bemessungszeitraum?
    Der Gesetz sagt: „Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberรผcksichtigt, in denen die berechtigte Person wรคhrend der Schutzfristen nach ยง 3 des Mutterschutzgesetzes nicht beschรคftigt werden durfte.“

    • Hallo Rudolf,
      ein so langer Verzicht ist theoretisch mรถglich, ob er zu empfehlen ist, m. E. eher nein. Es gibt zwar den errechneten Termin, aber das heiรŸt nicht, dass das Kind auch erst dann geboren wird. Bei einer so langen Zeit besteht einfach die Gefahr, dass ihr den Verzicht nicht vollstรคndig schafft, sei es durch eine frรผhere Geburt oder ein nรถtiges Beschรคftigungsverbot. Und ja, der Bemessungszeitraum wird dadurch beeinfluรŸt. Auf die Frist vor der Geburt darf deine Frau wenn sie mรถchte verzichten. Da sie dann kein Mutterschaftsgeld erhรคlt sondern regulรคr ihr Gehalt, darf dieser Zeitraum fรผr das Elterngeld mit einbezogen werden.

  • Hi Yvonne,

    kurze Rรผckfrage dazu: Wenn wir jetzt beide in SK4 sind, lohnt es sich, dass der Vollzeitarbeitende Elternteil in SK3 wechselt solange der andere Elternteil Elterngeld bezieht? Damit mรผsste sich das Nettogehalt doch erhรถhen und das Elterngeld unverรคndert bleiben, da es sich auf die letzten 12 Monate bezieht, oder?

    Danke fรผr die Unterstรผtzung!

    LG
    Daniel

    • Hallo Daniel,
      auf das laufende Elterngeld hat der Steuerklassenwechsel jetzt keinen Einfluss. Ob ein Steuerklassenwechsel fรผr euch in die Kombi III/V jetzt gut ist, kommt immer auf die Gesamtsituation an. Wenn, dann erhรถht sich in diesem Fall dein Netto und ihr habt so monatlich mehr Geld zur Verfรผgung.

      • Hallo Frau Nagel,

        mein Mann und ich haben aktuell beide die SK4 und wollen zu SK3(mein Mann) und SK5 (ich) wechseln. Wann wรคre es sinnvoll zu wechseln? Mein errechneter Geburtstermin ist der 30.01.2021. Soll ich SK5 erst fรผr April d.h. nach dem Mutterschaftsgeld beantragen oder sofort? und wenn ich das sofort machen sollte, wรผrde ich dann weniger Mutterschaftsgeld bekommen?

        Danke schon mal fรผr Ihre Antwort

        Lg
        Lili

        • Hallo Lili,
          das Mutterschaftsgeld errechnet sich nach den letzten 3 vollstรคndig abgerechneten Monaten vor Beginn des Mutterschutzes. Ein Steuerklassenwechsel jetzt, beeinflusst dies also nicht mehr. Ihr kรถnnt den Wechsel schon jetzt beantragen.

  • Hallo Frau Nagel,

    ich bekomme im Sommer ein Kind – Stichtag ist der 24.7. Ich habe zum Elterngeld zwei Fragen:

    1. Eventuell gehe ich in den nรคchsten Wochen in Kurzarbeit. Mein Gehalt wird aber zu 100% vom Arbeitgeber aufgestockt. Ergeben sich daraus Nachteile fรผr die Berechnung des Elterngelds?

    2. Mein Freund und ich wollen am 4.6.2021 heiraten. Dann wรผrden wir wohl gleich in Steuerklasse 3 (mein Freund) und 5 (ich) gehen. Oder macht es Sinn es fรผr diesen Monat anders zu machen und dann ab Juli wieder zu wechseln? Das mach ja wahrscheinlich keinen Sinn, oder?

    Lieben Dank fรผr eine Rรผckmeldung und schรถne GrรผรŸe,
    Katharina

  • Hallo Frau Nagel ๐Ÿ™‚
    Ich habe eine Frage bezรผglich des Elterngeldes. Wenn ich ab dem 31.12. Schwanger bin, im Februar den Antrag auf steuerklassenwechsel stelle bin ich dann schon zu spรคt dran, um die sieben Montag in Steuerklasse drei voll zu bekommen?
    Ganz lieben dank und viele Grรคse

    • Hallo Maike,
      du musst auf mindestens 6, abgerechnete Monate mit der neuen Steuerklasse vor Beginn des Mutterschutzes kommen. Der Wechsel der Steuerklasse gilt ab dem Folgemonat. Je frรผher desto besser.

  • Guten Tag Frau Nagel,
    mein Kind wurde am 23.10.2020 geboren. Aufgrund von corona musste ich von Anfang April-Ende August 2020 in Kurzarbeit. Ich hatte ab Mรคrz 2020 die Steuerklasse 3.
    Den Bemessungszeitraum fรผr das Elterngeld habe ich auf die Monate vor Kurzarbeit gelegt, da ich dort viel mehr Einkommen hatte.
    Welche Steuerklasse wird nun angerechnet? Ohne Kurzarbeit hรคtte ich ja 6 Monate Steuerklasse 3 gehabt?
    Vielen Dank vorab!

    • Hallo Natalie,
      fรผr die Elterngeldberechnung gilt die Steuerklasse aus dem Bemessungszeitraum. Hast du diesen verschoben, gilt die Steuerklasse, die du in diesen Monaten รผberwiegend hattest. Auch wenn du aktuell eine andere Steuerklasse hast, zรคhlt diese leider nicht.

  • Hallo Frau Nagel,
    errechneter ET ist bei uns der 09.09.2021, errechneter Mutterschutz ab dem 29.07.21. Meine Frau hat bereits jetzt Beschรคftigungsverbot. Seit Februar haben wir die Steuerklasse gewechselt. Sie ist nun in 3 und ich in 5. Vorher war dies umgekehrt. Nach meiner Berechnung kommt sie trotzdem nur auf 5 Monate SK 3 und auf 7 Monate ST 5. Falls das Kind doch erst 3 Tage spรคter zur Welt kommt (12.09.21), wรผrde der Mutterschutz ab dem 01.08.21 gelten. Dann wรผrden SK 3 angerechnet, richtig?
    Falls das nicht so wรคre, haben wir noch eine Mรถglichkeit auszuklammern damit meine Frau darรผber in die SK 3 kommt?

    Vielen Dank und GruรŸ,
    Sebastian

    • Hallo Sebastian,
      der Mutterschutzbeginn รคndert sich nicht mit dem tatsรคchlichen Geburtstermin. Dieser beginnt abhรคngig vom errechneten Geburtstermin. Kommt das Kind frรผher, verlรคngert die nicht genutzte Schutzfrist den Mutterschutz NACH der Geburt. Sehr wahrscheinlich wird fรผr deine Frau die Steuerklasse gelten, die in der รผberwiegenden Zahl der Monate im Bemessungszeitraum gรผltig war (Stkl. V). Da sie aktuell bereits im Beschรคftigungsverbot ist, kann auch kein Verzicht auf einige Tage der Mutterschutzfrist im Juli mehr erklรคrt werden.
      Kommt das Kind tatsรคchlich erst im September auf die Welt, kommt euch die Elterngeldreform vielleicht zur Hilfe. Hier kรถnnt ihr den Mutterschutz „einklammern“ lassen und auf diese Weise die Berechnung mit der Steuerklasse III erreichen. Dies mรผsst ihr im Elterngeldantrag extra beantragen.

  • Guten Tag Frau Nagel,
    Wir haben eine รคhnliche Situation wie Sebastian.
    Der ET ist bei uns am 10.05.2021, somit beginnt der Mutterschutz am 29.03.21. Zu diesem Zeitpunkt wรคre meine Frau insgesamt 5 Monate und 29 Tage in Steuerklasse IV (es fehlen also 2 Tage). Kann sie freiwillig auf diese zwei Tage Mutterschutz verzichten um so bei der Berechnung des Elterngeldes einen Vorteil zu erlangen? Sie wรคre dann 6 Monate in Steuerklasse V und 6 Monate in Steuerklasse IV
    Viele GrรผรŸe Steffen

    • Hallo Steffen,
      ja das geht. Kommt sie jedoch vorher in ein Beschรคftigungsverbot, ist diese Lรถsung nicht mehr mรถglich. Da der Beginn des Mutterschutzes kurz bevor steht, unbedingt zeitnah dem Arbeitgeber UND der Krankenversicherung mitteilen, dass deine Frau auf einen Teil ihrer vorgeburtlichen Mutterschutzfrist verzichtet. Bei einem Gleichstand gilt dann die zuletzt gรผltige Steuerklasse.

  • Hallo Frau Nagel, wir sind leider zu spรคt dran fรผr einen Steuerklassenwechsel vor Beginn des Mutterschutzes (aktuell 4/4, Mutterschutz beginnt Anfang Juli). Macht es trotzdem aus anderen Grรผnden Sinn, vorher noch auf 3/5 zu wechseln (3 fรผr den Elternteil, der mehr Elternzeit nimmt). Oder wechselt man sinnigerweise direkt nach Geburt auf 5/3 (3 fรผr den Elternteil, der weiterhin groรŸteils arbeiten geht)? Oder hat das nach Lohnsteuerjahresausgleich ohnehin keine Bewandnis mehr? Herzlichen Dank schon mal

    • Hallo Paula,
      du kรถnntest noch versuchen dein Mutterschaftsgeld mit dem Wechsel der Steuerklasse zu verbessern. Da es sehr knapp vor dem Beginn des Mutterschutzes ist, muss dein Arbeitgeber dies nicht akzeptieren und darf dein Mutterschaftsgeld auf Basis der Steuerklasse IV berechnen. Ob nach Beginn des Mutterschutzes oder nach der Geburt ein Wechsel sinnvoll ist, hรคngt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn du zunรคchst nicht arbeiten wirst, kann der Wechsel sich lohnen. Dein Mann hat mit der Steuerklasse III ein hรถheres Netto und ihr unterjรคhrig mehr zur Verfรผgung. Mit der Einkommensteuererklรคrung schaut das Finanzamt dann genauer und evtl. mรผsst ihr etwas nachzahlen. Das kann schon durch Mutterschafts- und Elterngeld leider passieren.

  • Guten Tag,
    Es herrscht bei uns gerade eine allg. Verwirrung im Steuerdschungel aber vlt kann uns hier jmd helfen.
    Folgende Situation:
    Vorraussichtlicher Termin ist der 12. Nov. und wir heiraten jetzt im April ’21. Kann damit rรผckwirkend der April noch dazu gezรคhlt werden und somit die 6+ Monate in Steuerklasse 3 erfรผllt werden oder nicht?
    Ein Teil arbeitet voll und der andere Teil studiert mit Job auf 450โ‚ฌ Basis.
    Vielen Dank

    • Hallo Johannes,
      Mutterschutzbeginn ist der 1.10.2021. So gilt also April bis September die Steuerklasse III (6 Monate). Unbedingt die Ausnahme ab Heirat beantragen fรผr den Steuerklassenwechsel. Automatisch gibt es IV/IV.

  • Hallo Frau Nagel,
    da ich (Mutter) ein hรถheres Einkommen habe als mein Mann, habe ich bereits seit mehreren Jahren die Steuerklasse III und mein Mann die V. Nun beginnt Mitte Mai fรผr mich der Mutterschutz (ET 1.7.), in dem ich Mutterschaftsgeld und anschlieรŸend Basis Elterngeld beziehen werde.
    Meine Frage: Kann mein Mann bereits ab Juni in die StKl. III wechseln, was sein Nettoeinkommen wesentlich erhรถhen wรผrde? Oder ergeben sich dadurch Probleme bei meinen Bezรผgen?
    Vielen Dank vorab!

    • Hallo Stefanie,
      dein Mutterschaftsgeld und auch dein Elterngeld berechnen sich auf Basis der Verhรคltnisse vor der Geburt. Ein Wechsel im Juni hat drauf keinen Einfluss.

  • Hallo Frau Nagel,
    wenn wir ganz viel Glรผck haben bekommen wir noch im Juni den Termin zur EheschlieรŸung und wir wรผrden dann auch direkt den Steuerklassenwechsel durchfรผhren. Mein ET ist der 09.01.2021, heiรŸt der Mutterschutz beginnt am 28.11. Wie ist das dann mit der ab dem 1. September geltenden Regelung zur „Ausklammerung der Mutterschutzmonate“? Hat dies dann einen positiven Einfluss auf das Elterngeld? Vielen Dank schon mal fรผr Ihre Antwort.
    GrรผรŸe,
    Ina

    • Hallo Ina,
      ja, die Reform kommt dir entgegen, um die mindestens Monate mit der besseren Steuerklasse III noch zu fรผllen. Hier mรผsstest du beantragen, dass der November (Beginn Mutterschutzmonat) noch mit berรผcksichtigt wird. Du hast aber auch die Mรถglichkeit auf die paar Tage Mutterschutz gegenรผber deinem Arbeitgeber und deiner Krankenversicherung im November zu verzichten und z.B. Urlaub zu nehmen.

      • Hallo Frau Nagel, ich habe einen รคhnlichen Fall. Mein Mutterschutz beginnt ab 23.09., ich brauche aber den September damit ich mind. 6 Monate in der Steuerklasse 3 bin. Kann ich die eine Woche Urlaub nehmen statt Mutterschutz, auch wenn ich ab 01.September ein รคrztliches Beschรคftigungsverbot erhalten werde?

        • Hallo Sarah,
          nein das geht nicht. Im Beschรคftigungsverbot kannst du keinen Urlaub verbrauchen. Du darfst aber den September fรผr das Elterngeld mit „einklammern“ lassen, sprich einen Teil deines Mutterschutzes. So kommst du dann auf die 6 Monate. Im Elterngeldantrag gibt es hierfรผr ein extra Feld. Wenn du es nicht findest, frag einmal bei der Elterngeldstelle nach.

  • Hallo Frau Nagel,

    beim Bezug von Elterngeld (Stichwort: Progressionsvorbehalt) wird verheirateten Paaren generell in der Tendenz empfholen, bei der Steuererklรคrung eine getrennte Veranlagung zu prรผfen.

    Ist es aber nicht so, dass der Splittingvorteil die Progression bei der gemeinsamen Veranlagung รผberwiegt, bspw. wenn Person A ausschlieรŸlich 50k Einkommen aus nichtselbststรคndiger Tรคtigkeit und Person B ausschlieรŸlich 10k Elterngeld (fiktives Beispiel) bezieht?

    Ich mรถchte mich bereits im Voraus fรผr Ihren Kommentar bedanken.

    Viele GrรผรŸe
    Thomas

    • Hallo Thomas,
      ob die getrennte Veranlagung gรผnstiger ist, sollte immer geprรผft werden mit der Steuererklรคrung. Ob der Splittingvorteil in deinem Beispielsfall und mรถglicherweise auch pauschal die Progression รผberwiegt, kann dir sicherlich ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beantworten.

  • Hallo Frau Nagel,

    ich bekomme schon 3 Monate Elterngeld. Wir sind die Steuerklasse 4. Ich mรถchte gerne wissen, wenn mein Mann nimmt jetzt Steuerklasse 3 und ich 5, wird dass besser fรผr uns oder nicht? Meine Elterngeld ist schon berechnet, wenn wir Steuerklasse wechseln, wird die wieder berechnen? Ich bitte Ihnen fรผr Ratschlรคge, ist so besser oder ist besser 4-4 zu bleiben?
    Vielen Dank
    Mit freundlichen GrรผรŸen ๐Ÿ˜˜

  • Hallo Frau Nagel,
    Ich (Frau) habe seit Jahren Steuerklasse 3. ich gehe ab 22.3.2022 in Mutterschutz. ET ist der 3.5.2022. Verstehe ich es richtig, dass ich ab April 2022 die Steuerklasse 5 nehmen kann und meine Mann Steuerklasse 3 und mein Mutterschaftsgeld nicht weniger wird weil aus den letzten 3 Monaten also Dezember, Januar und Februar berechnet wird? Wรคre es sogar noch sinnvoller ab Mรคrz 2022 zu wechseln? Lg Vanessa Manna

    • Hallo Vanessa,
      genau, auf dein Mutterschaftsgeld hat der Wechsel im Mutterschutz keinen Einfluss mehr. Ein Wechsel wรคre bereits ab Mรคrz 2022 mรถglich.

  • Liebe Frau Nagel,

    errechneter Geburtstermin ist der 10.05.22, somit beginnt der Mutterschutz am 29.03.22. Ich bin bereits im Beschรคftigungsverbot. Geheiratet wird im Januar, ein Wechsel fรผr mich in STK3 ist dann so oder so vorgesehen. AuรŸerdem war ich im Bemessungszeitraum bis einschl. 03.09.2021 im Krankengeldbezug und erhalte erst seit dem 04.09.21 wieder Gehalt in STK1. Verkรผrzt sich durch den Krankengeldbezug der Beurteilungszeitraum fรผr die dann entscheidende Steuerklasse? Dann wรคre ich 4 Monate in STK1 und 4 Monate in STK 3 mit Rรผckwirkung der STK im Heiratsmonat und Aufhebung der Ausklammerung im April? Habe ich noch Chancen auf die Berechnung in STK 3? Ich bedanke mich im Voraus. Liebe GrรผรŸe

    • Hallo Ina,
      deine Monate mit Krankengeldbezug gehen mit Null in die Berechnung des Elterngeldes ein. Die Steuerklasse zรคhlt trotzdem. Somit ist auch die Heirat im Januar 2022 nicht mehr rechtzeitig, um die Steuerklasse 3 fรผr die Berechnung des Elterngeldes zu bekommen. Dein Bemessungszeitraum ist Mรคrz 2021 bis Februar 2022 (es sei denn es liegen noch Ausklammerungstatbestรคnde vor).

  • Hallo Frau Nagel,
    bei uns ist folgendes passiert:
    Steuerklassenwechsel (Frau 3 / Mann 5) ab Nov. 20, ET 23.04., Beginn Mutterschutz 12.03.1
    Leider war ich zu spรคt, so dass mein Elterngeld auf Basis von Steuerklasse 4 berechnet wurde.
    Mein Mann nimmt allerdings auch 2 volle Monate Elterngeld, als nun der Bescheid von ihm ankam, war ich verwundert, da bei sein Elterngeld auf Basis der Steuerklasse 5 berechnet wurde. Auf Nachfrage bei der Sachbearbeitung wurde uns erklรคrt, dass fรผr den Mann ein anderer Bemessungszeitraum gilt, da kein Mutterschutz und er somit 6 Monate in Steuerklasse 4 und 6 Monate in Steuerklasse 5 war, die zuletzt geltende wird genommen.

    Fรผr uns bedeutet das, dass mein Mann fรผr seine 2 Monate ca. 600โ‚ฌ weniger Elterngeld bekommt.

    Durch den zu spรคt erfolgten Wechsel werden wir in unserem Fall sogar doppelt „bestraft“. Ich kann vom Wechsel nicht profitieren und dann wird auch noch fรผr meinen Mann die schlechtere Steuerklasse genommen.

    Kann man in diesem besonderen Fall einen Widerspruch einlegen und fordern, dass das Elterngeld meines Mannes auch mit Steuerklasse 4-5 berechnet wird? Alles andere wรคre in meinen Augen einfach unfair, wie soll man sowas vorhersehen kรถnnen.

    Vielen Dank im voraus.

    Mit freundlichen GrรผรŸen
    Juliane Meyer

    • Hallo Juliane,
      es ist richtig: รผberwiegt keine der Steuerklassen im Bemessungszeitraum, gilt die zuletzt gรผltige. Das entspricht der gesetzlichen Regelung. Es ist verstรคndlich, dass ihr euch darรผber รคrgert! Leider gibt es keinen Grund fรผr einen Widerspruch.

  • Hallo Frau Nagel,

    dieses Prozedere ist dann aber nur noch so lange mรถglich bis die Steuerklasse 3/5 durch die neue Regierung abgeschafft wird, richtig?

    • Hallo Vanessa,
      bis es zur Umsetzung durch die neue Regierung kommt, dauert es sicher noch etwas. Ich gehe von frรผhestens 2023 aus, eher 2024, da viele Leistungen an die Steuerklasse geknรผpft sind. Ersetzt wird das durch das Faktorverfahren. Hierbei kรถnnen รคhnliche Effekte erzielt werden. Wie das genau dann fรผr das Elterngeld angewendet wird, kรถnnen wir derzeit noch nicht sagen.

  • Hallo Frau Nagel,
    wir haben es geschafft pรผnktlich 6 Monate vor Beginn des Mutterschutz die Steuerklasse zu wechseln. Nun lese ich รผberall, dass nach der Geburt wieder sofort zurรผck gewechselt werden soll.
    Wieso denn erst nach der Geburt zurรผck wechseln und ich nicht schon bei Beginn des Mutterschutz?
    Vielen Dank fรผr Ihre Antwort.

    • Hallo Arne,
      manchmal braucht es doch noch den Mutterschutz, um von der neuen Steuerklasse zu profitieren. Nach der Elterngeldreform kann der Mutterschutz, auf Antrag, auch wieder eingeklammert werden, falls erforderlich. Daher, als Sicherheit, wechseln viele erst nach der Geburt. Wenn ihr sicher seid, dass bereits 6 Monate erreicht sind, kรถnnt ihr natรผrlich schon zum Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, wechseln.

  • Guten Morgen Frau Nagel,

    Was bedeutet es denn,auf die „Pflicht“ Ausklammerung der Mutterschutzmonate darf fรผr Geburten ab den 1.09.21 verzichtet werden.
    HeiรŸt es, dass der Beginn des Mutterschutzes nicht fรผr den Bemessungszeitraum des Elterngeldes herangezogen wird, sondern der tatsรคchliche Geburtstermin?

    31.08.22 wรคre bei uns errechneter Geburtstermin, wรผrde dann noch ein Wechsel in die Steuerklasse 3 durchgehen fรผr die Berechnung des Elterngeldes, wenn die Stkl 3 ab Februar greifen wรผrde?

    Lg Tim

    • Hallo Tim,
      der Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, gehรถrt regulรคr nicht mehr mit zum Bemessungszeitraum dazu. Wird auf diese Ausklammerung verzichtet, kann der Monat (hier Juli 2022) mit hineingerechnet werden. Hier unbedingt eine Vergleichsberechnung machen und weitere Optionen (z.B. Verzicht auf Mutterschutz fรผr ein paar Tage) prรผfen. Kommt das Kind wesentlich frรผher, fallen diese Mรถglichkeiten flach. Ein Antrag auf Steuerklassenwechsel mรผsstet ihr noch im Januar 2022 stellen, damit er ab Februar wirkt.

  • Hallo Frau Nagel,

    meine Frau ist am kommenden Montag (28.03.22) die 7. Woche schwanger.
    Sie hat auch dann einen Termin beim Frauenarzt und wir erfahren dann mehr zu den genauen Terminen.

    Aktuell sind wir beide in Steuerklasse 4/4.

    Bis wann mรผssten wir einen Wechsel in 3/5 beantragen?
    Viel Zeit wird ja dann nicht mehr bleiben wenn ich das richtig mitgelesen habe.

    Viele GrรผรŸe,
    Marcel

    • Hallo Marcel,
      wenn ihr nicht erst in diesem Jahr (2022) geheiratet habt, dann am besten noch diese Woche (bis spรคtestens 31. Mรคrz!!!). Denn der Antrag auf Steuerklassenwechsel gilt immer erst ab dem Kalendermonat, der auf die Antragseinreichung folgt. So wรคre der Wechsel dann bereits ab April gรผltig.

  • Hallo Frau Nagel,

    Wir bekommen unser Kind schon in 4 Wochen, somit steht das Elterngeld bereits fest. Ich bekomme 20 Monate Elterngeld. Momentan sind mein Mann und ich in 4/4. Da er ab August einen neuen Job anfรคngt, wรผrden wir gerne in 3(Mann) & 5(ich) wechseln. Ist ein Wechsel wรคhrend der Elternzeit/ Bezug von Elterngeld erlaubt? Und ist es sinnvoll oder erwartet uns bei der Steuererklรคrung dann eine bรถse รœberraschung?

    Vielen Dank und liebe GrรผรŸe,

    Annika

    • Hallo Annika,
      ihr kรถnnt die Steuerklasse, auch mehrmals im Jahr, ohne Angabe von Grรผnden wechseln. Wenn ein Elternteil vorerst nicht arbeitet, kann es sinnvoll sein, dass dieser die Steuerklasse V nimmt. Durch den Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld kommt es voraussichtlich ohnehin zu einer Nachzahlung in den Einkommensteuererklรคrungen der betroffenen Jahre. Am besten spart ihr jeden Monat eine Reserve fรผr die Nachzahlung an.

  • Hallo Frau Nagel,
    der errechnete Geb.-Termin ist der 5.12, Beginn Mutterschutz der 24.10.
    Im November 21 war ich als Studentin lediglich auf 450โ‚ฌ-Basis angestellt. Dez. 21 Steuerklasse 5 und seit Januar 22 Steuerklasse 4.
    Meiner Berechnung nach bin ich fรผr einen Steuerklassenwechsel schon zu spรคt dran. Wenn ich aber ab Mai in die Steuerklasse 3 wechsle, รผberwiegt ja diese Steuerklasse. Wรคre somit ein Wechsel noch sinnvoll?

    Vielen Dank im Voraus!
    Viele GrรผรŸe,
    Sandra

    • Hallo Sandra,
      der Steuerklassenwechsel wรผrde sich noch auswirken, wenn du im April 2022 den Antrag einreichst! Ab Mai 2022 bis September 2022 kommst du so auch 5 Monate und die Steuerklasse III wรผrde daher รผberwiegen. Fรผr dich wรคre es zusรคtzlich interessant entweder auf einige Tage Mutterschutz im Oktober 2022 zu verzichten (รœberbrรผckung mit รœberstunden/Urlaub z.B.) oder den Oktober 2022 noch auf Antrag (!) als letzten Bemessungsmonat mit „einzuklammern“. Falls das Kind noch im Oktober auf die Welt kommt, wรคre der Verzicht hinfรคllig. Dann wรผrdest du noch die Variante mit der Einklammerung wรคhlen kรถnnen. Auf diese Weise wรคre dein Bemessungszeitraum nicht Oktober 2021 bis September 2022, sondern November 2021 bis Oktober 2022. Wenn wir es richtig verstehen, bist du ab Dezember 2021 nicht nur auf 450 Euro-Basis angestellt, daher sorgt ein Monat mehr aus 2022 fรผr ein Plus bei deinem Elterngeld.

  • Hallo,
    meine Frau und ich haben im Dezember 2021 geheiratet.
    Nun ist meine Frau schwanger (Geburt vermutlich Anfang Dezember) und wir wรผrden gerne die Steuerklasse rรผckwirkend รคndern um sicher zu sein bei den Steuerklassenmonaten.
    Ist dies auch mรถglich? Bei Heirat sollte das ja mรถglich sein, oder nicht mehr weil wir im Dezember letzten jahres geheiratet haben?
    Vielen Dank im Voraus.

    • Hi Manuel,
      rรผckwirkend geht nicht mehr. Im Dezember hรคttet ihr fรผr das neue Jahr รคndern lassen kรถnnen. Aber wenn ihr den Wechsel noch im April beantragt, kommt ihr je nach genauem Geburtstermin auf mind. 5 Monate. Wenn der Mutterschutz am Ende vom Oktober beginnt, kann deine Frau entweder auf ein paar Tage Mutterschutz gegenรผber Arbeitgeber und Krankenkasse verzichten (kommt das Kind frรผher ist das leider hinfรคllig). Oder ihr lasst den Oktober als Mutterschutzmonat mit einklammern fรผr die Berechnung – dies ist auf Antrag mรถglich. Das kann dann auch alternativ passieren, wenn das Kind frรผher kรคme.

  • Hallo Frau Nagel,

    Wir haben im Juni 2022 geheiratet und nun ist meine Frau schwanger geworden. Der errechnete Geburtstermin ist der 20.07.23. Aktuell sind wir in der Steuerklasse 4/4.
    Kann sie noch die ร„nderung der Steuerklasse beantragen um vom hรถheren Elterngeld zu profitieren, oder sind wir schon zu spรคt dran?
    Evtl. mit dem Antrag auf Ausklammerung des Mutterschutzes fรผr einen Monat?

    Vielen Dank

    • Hallo Sven,
      die Mutterschutzfrist beginnt demnach am 8. Juni 2023. Das mรผsstet ihr einmal ausrechnen, ob die Steuerklasse gรผnstiger ist, denn im 6. Monat gibt es ja nur 7 Tage Gehalt. Leider habt ihr den Zeitpunkt fรผr eine rรผckwirkende ร„nderung auf den Monat der Heirat knapp verpasst. Diese war nur bis zum 30. November mรถglich. Damit die gรผnstigere Steuerklasse ab 1.1. 2023 gilt, mรผsst ihr den Wechsel im Dezember 2022 beantragen.

  • Guten Tag Frau Nagel,
    Der ET ist bei uns am 07.05.2024, somit beginnt der Mutterschutz am 26.03.24. Bis 09/2023 war ich als Minijobberin auf 520โ‚ฌ Basis angestellt. Ab 10/2023 werde ich in Teilzeit arbeiten. Ich bin am รœberlegen, ob die Steuerklasse III oder V in meinem Fall sich lohnt. Denn somit wรคre ich insgesamt 5 Monate und 26 Tage in Steuerklasse III bzw. V. Kรถnnte ich freiwillig auf diese paar Tage Mutterschutz verzichten um so bei der Berechnung des Elterngeldes einen Vorteil zu erlangen? Oder brรคuchte ich in meinem Fall gar nicht den Mutterschutz verschieben, weil ja Minijob eh nicht sozialversicherungspflichtig ist und die gewรคhlte Steuerklasse รผberwiegen wรผrde.
    VG, Sara

    • Hallo Sara,
      wenn wir davon ausgehen, dass der Minijob pauschal versteuert wurde, liegt ein Steuermerkmal fรผr die letzten Monate vor. Sofern kein Ausklammerungstatbestand vorliegt (z.B. รคlteres Geschwisterkind, schwangerschaftsbedingte Erkrankung), wird fรผr die Elterngeldberechnung in diesem Fall die Steuerklasse zรคhlen, die รผberwiegend vorgelegen hat und fรผr die Teilzeitarbeit ab 10/2023 verwendet wurde.

  • Hallo Frau Nagel,

    meine Frau arbeitet als Erzieherin und es besteht die Mรถglichkeit, dass sie bei einer mรถglichen Schwangerschaft ein Beschรคftigungsverbot bekommt. Ist der Beginn des Beschรคftigungsverbots gleichzusetzen mit dem Beginn des Mutterschutz? Dann mรผssten wir ja bereits 6 Monate vor Beginn des Beschรคftigungsverbots den Steuerklassenwechsel beantragen. Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank und viele GrรผรŸe
    Paul

    • Hallo Paul,
      nein, dem ist nicht so. Das Beschรคftigungsverbot wird so gesehen, als wenn deine Frau gearbeitet hรคtte. Der eigentliche Mutterschutz beginnt erst 6 Wochen vor der Geburt.

  • Guten Tag,
    im Mai dieses Jahres haben wir geheiratet, und im November haben wir noch rechtzeitig vor der Frist die Steuerklassen gewechselt. Ich befinde mich in Steuerklasse 5, wรคhrend mein Mann in Steuerklasse 3 ist, was ab Dezember gรผltig ist. Vor Kurzem haben wir erfahren, dass ich schwanger bin (nach meiner Berechnung ist der voraussichtliche Geburtstermin der 28. Juli 2024). Beide von uns sind in Vollzeit beschรคftigt und verdienen relativ gut. Zusรคtzlich besteht bei mir die Mรถglichkeit einer Risikoschwangerschaft (noch unklar).
    Angesichts dieser Situation mรถchten wir wissen, wie wir am besten vorgehen sollten. Lohnt sich der Wechsel zu den Steuerklassen 3/5 noch fรผr uns, insbesondere in Hinblick aufdie anstehende Schwangerschaft und die Mรถglichkeit einer Risikoschwangerschaft? Gibt es beim Elterngeld eine Einkommensgrenze (Einkommen von beiden u. 150.000 โ‚ฌ Brutto/Jahr). Sollten wir eine gemeinsame Einkommenssteuerklรคrung abgeben oder weiterhin getrennte?
    Vielen herzlichen Dank!

    • Hallo Philly,
      ihr hรคttet im Jahr der Heirat die Mรถglichkeit auf den Monat der Heirat die Steuerklasse zu wechseln, sollte das fรผr euch noch interessant sein. Bei einem Geburtstermin im Juli 2024 kommst du jedoch auch so noch auf die mindestens 6 Monate mit einem Mutterschutzbeginn im Juni 2024. Besteht die Mรถglichkeit, dass das Kind wesentlich frรผher auf die Welt kommt, kรถnnte diese Option fรผr euch interessant sein

      Wenn ihr gut verdient ist die Frage, ob ihr nicht bereits im maximalen Elterngeld seid. Am besten berechnest du es einmal im Familienportal der Bundesregierung und dem Elterngeldrechner mit Planer. Ob grundsรคtzlich Anspruch auf Elterngeld besteht, hรคngt tatsรคchlich vom Einkommen ab. Die Bundesregierung plant, bei Geburten ab dem 1. Mรคrz 2024 ein maximales zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr von 200.000 Euro festzulegen. Liegt ihr darรผber, besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Die Frage nach der Steuererklรคrung kรถnnen wir auch nicht beantworten. Die Einkommen werden jedoch in beiden Fรคllen fรผr die Zwecke des Elterngeldes zusammengerechnet. Hier kann euch jedoch euer Steuerberater weiterhelfen. Alles Gute!

  • Hallo Frau Nagel,
    ich habe leider den Steuerklassenwechsel bereits รผbersehen. Mein ET ist der 18.04.2024.
    Aktuell (4/4) mรผssen wir aber trotzdem einen Steuerklassenwechsel in Betracht ziehen, da mein Mann ab 01.01.2024 erheblich mehr verdient als ich.
    Ab wann wรผrden Sie einen Steuerklassenwechsel empfehlen?
    Kann ich diesen bei der jetzigen Einkommensteuererklรคrung (bis Ende November) gleich mit beantragen?
    Und, ab der Geburt ist fรผr mich SK 5 und fรผr meinen Mann SK 3 am sinnvollsten, habe ich das richtig verstanden?

    • Hallo Lexi,
      es klingt so mit den von dir beschriebenen Informationen so, als ob der Steuerklassenwechsel sinnvoll sein kรถnnte fรผr das nรคchste Jahr. Hierfรผr mรผsstet ihr den Antrag (siehe Artikel) noch im Dezember 2023 stellen, damit es ab Januar 2024 schon gelten kann. Mit der Steuererklรคrung geht das nicht, leider. Wenn du erst einmal nicht arbeitest, kann es von Vorteil sein, dass dein Mann die gรผnstigere Steuerklasse wรคhlt, damit das Netto monatlich hรถher ist. Weitere Informationen dazu kann euch ein Lohnsteuerhilfeverein oder auch ein Steuerberater geben. Es ist wichtig, immer alle Aspekte dabei zu betrachten.

  • Guten Tag Frau Nagel,

    wir haben folgende Situation:

    Ich habe im Juni 23 erfahren, dass ich schwanger bin. Aufgrund meiner Tรคtigkeit in einer Kinderkrippe befinde ich mich seitdem im Beschรคftigungsverbot. Im selben Monat haben mein Mann und ich den Steuerklassenwechsel von 4/4 auf 3/5 ab Juli 23 vorgenommen. Mein ET ist der 9. Februar 24, womit mein Mutterschutz am 29.12.23 beginnt. Leider ist mir jetzt erst aufgefallen, dass fรผr die Berechnung des Elterngeldes in meinem Fall die zwรถlf Monate vor dem Mutterschutz gelten, womit der Dezember nicht mehr dazugerechnet wird und ich von Juli bis November nur auf 5 volle Kalendermonate in Steuerklasse 3 komme. Nun habe ich gelesen, dass es mรถglich ist, einen Monat des Mutterschutzes in die Berechnung mit einflieรŸen zu lassen. Welche Bedingungen mรผssen dazu erfรผllt werden und ist dies auch in unserem Fall mรถglich?

    Es wรคre wirklich sehr รคrgerlich, wenn wir wegen zwei Tagen zu frรผhem Mutterschutzbeginn auf die Vorteile des Steuerklassenwechsels verzichten mรผssten.

    Vielen Dank im Voraus und liebe GrรผรŸe!
    Miriam L.

    • Hallo Miriam,
      du findest die Antwort auf deine Frage im obigen Artikel unter der รœberschrift „Steuerklasse zu spรคt gewechselt, was nun?“. Alles Gute.

  • Hallo Frau Nagel,
    mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind am 12.10.2024. Damit beginnt mein Mutterschutz offiziell am 31. August 2024. Wir haben zu Mรคrz die Steuerklassen von IV/IV auf III (ich) und V (mein Mann) geรคndert, weshalb mir dann genau 1 Tag fรผr die 6 Monate fehlen wรผrde. Jetzt habe ich gelesen, dass man freiwillig auf einen Tag Mutterschutz verzichten kann, was ich gerne tun wรผrde: Dann wรคre der Beginn der 1.9 und ich hรคtte volle 6 Monate Steuerklasse 3. Was muss ich hierfรผr tun und woher weiรŸ die Elterngeldstelle, dass ich freiwillig verzichtet habe und sie somit die bessere Steuerklasse als Grundlage nehmen?
    Vielen, herzlichen Dank im Voraus
    Lisa

    • Hallo Lisa,
      das ist eine gute Idee. Du musst diesen Verzicht deinem Arbeitgeber gegenรผber und auch gegenรผber der Krankenkasse schriftlich erklรคren. Du kannst an dem einen Tag z.B. Urlaub nehmen oder auch รœberstunden. Wichtig ist der Verzicht, denn: Entsprechend erhรคltst du fรผr diesen Tag regulรคr Gehalt und hast keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld fรผr diesen einen Tag (danach regulรคr). Anhand der Bescheinigung der Krankenkasse รผber das Mutterschaftsgeld ist es dann auch nachweisbar. Allerdings musst du dennoch im Elterngeldantrag die Einklammerung beantragen. Im bundeseinheitlichen Formular geht das unter Punkt 7D, dort gibst du den Zeitraum an, der verwendet werden soll. Falls du in einem anderen Bundesland den Antrag stellen mรถchtest, kannst du, wenn es nicht im Antrag vorgesehen ist, dies ins Anschreiben mit aufnehmen.

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