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Elterngeld Höhe: Was steht mir zu?

Elterngeld Höhe: Das steht dir zu

Das Elterngeld ist einkommensabhängig und damit für alle Eltern verschieden. Den Mindestbetrag können beinahe alle erhalten. Doch was steht dir genau zu? Mehr darüber in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe deines Elterngeldes ist einkommensabhängig.
  • Das Mindestelterngeld beim Basiselterngeld beträgt 300 Euro und beim Elterngeld Plus 150 Euro je Lebensmonat.
  • Vereinfacht kannst du mit 65% von deinem Nettogehalt als Elterngeld rechnen.
  • Du kannst die Höhe deines Elterngeldes beeinflussen.
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024

Die wichtigsten Voraussetzungen für das Elterngeld

Die beliebteste Familienleistung, das Elterngeld, bekommst du als Mutter oder Vater, wenn du:

  • dein Kind selbst betreust und erziehst
  • mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst
  • entweder gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeitest
  • und in Deutschland lebst

Hinweis: Wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt von beiden Elternteilen gemeinsam 200.000 Euro übersteigt, gibt es leider kein Elterngeld. Für Alleinerziehende gilt diese Grenze ebenso. Zum 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze noch einmal auf 175.000 Euro.

Achtung: Andere Einkommensgrenze für Geburten bis 31. März 2024

Für Geburten bis 31. März ist die Einkommensgrenze so geregelt: Elternpaare mit einem zu versteuernden Einkommen über 300.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt bekommen kein Elterngeld mehr. Für Alleinerziehende liegt die Einkommensgrenze bei 250.000 Euro.

Die Wahl der Bezugsform

Das Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Bezugsformen:

  • Basiselterngeld
  • Elterngeld Plus
  • Partnerschaftsbonus

Du kannst dich nach der Geburt bzw. nach Ende der Mutterschutzfrist für das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus entscheiden. Der Partnerschaftsbonus, vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus, ist an einige Bedingungen geknüpft. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel zum Partnerschaftsbonus.

Das Mindestelterngeld

Basiselterngeld

Entscheidest du dich für das Basiselterngeld, beträgt das Mindestelterngeld 300 Euro für 12 Monate. Wenn zusätzlich ein Anspruch auf die Partnermonate besteht, sogar für bis zu 14 Lebensmonate. Kommt dein Kind wesentlich zu früh auf die Welt (6 Wochen vor dem errechneten Termin und früher), eine „Frühchenregelung“. Du kannst dann mehr Elterngeldmonate erhalten.

Kind kommt zu früh...Anspruch auf Basiselterngeld für...
mind. 6 Wochen13 Lebensmonate
mind. 8 Wochen14 Lebensmonate
mind. 12 Wochen15 Lebensmonate
mind. 16 Wochen16 Lebensmonate

Elterngeld Plus

Wenn du das Elterngeld Plus wählst, kannst du 150 Euro für bis zu 24 Monate erhalten. Die tatsächliche Bezugsdauer hängt davon ab, ob du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung hast. Auch ob du die Frühchenregelung in Anspruch nehmen kannst, spielt eine Rolle. Zeiten mit Mutterschaftsgeld, behandelt die Elterngeldstelle wie Monate mit Basiselterngeld.

Insgesamt betrachtet, bekommst du die gleiche Summe Elterngeld bei beiden Bezugsformen. Davon gibt es eine Ausnahme: Wenn du eine Teilzeitarbeit aufnimmst, kann es zu Kürzungen bei deinem Elterngeld kommen. Aber: Mit der Wahl der richtigen Bezugsform bekommst du, möglicherweise, in Summe sogar mehr Elterngeld heraus (Beispiel).

Auch wenn du vor der Geburt kein Einkommen hast, kannst du das Mindestelterngeld bekommen. Hierfür musst du die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Das maximale Elterngeld

Wo ein Mindestbetrag ist, gibt es meist auch einen Maximalbetrag. So auch beim Elterngeld. Es ist wieder zu unterscheiden zwischen beiden Bezugsformen.

Basiselterngeld

Maximal gibt es 1.800 Euro für 12 Monate beim Basiselterngeld. Mit den Partnermonaten, die du auch als Alleinerziehende nutzen kannst, bis zu 14 Monate.

Elterngeld Plus

Ohne einen Hinzuverdienst beträgt das maximale Elterngeld Plus 900 Euro für bis zu 24 Monate. Die genaue Dauer hängt davon ab, ob dir Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung zusteht. Zeiten mit Mutterschaftsgeld behandelt die Elterngeldstelle wie Monate mit Basiselterngeld. Das führt zu weniger Elterngeldmonaten, jedoch in Summe nicht zu weniger Elterngeld!

Du darfst bis zu 32 Stunden pro Woche im Lebensmonatsdurchschnitt im Elterngeldbezug arbeiten, ohne deinen Elterngeldanspruch zu verlieren. Wenn du arbeitest, entscheide dich für das Elterngeld Plus! Die Kürzung nach der Anrechnung fällt geringer aus, als beim Basiselterngeld. Eine Beispielrechnung findest du hier.

Vereinfachte Berechnung

Wenn du dein Elterngeld einmal ungefähr ausrechnen möchtest, kannst du mit 65% von deinem aktuellen monatlichen Nettogehalt rechnen. Das Ergebnis ist nur ein Annäherungswert. Dein Gehaltsnetto und das Elterngeld-Netto mit dem die Elterngeldstelle dein Elterngeld berechnet, sind verschieden.

Das tatsächliche Elterngeld liegt bei 65 bis 67% vom Elterngeld-Netto:
Wenn das Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro lag, erhältst du 67% Elterngeld. Die Ersatzrate sinkt um 0,1% je 2 Euro Mehrverdienst (Beispiel: 1.220 Euro = 66% Elterngeld). Unter 65% sinkt es jedoch nicht (siehe § 2 Abs. 2 BEEG).

Für eine genauere Berechnung kannst du unseren Elterngeldrechner nutzen:

Was wirkt sich auf die Höhe deines Elterngeldes aus?

Für das Elterngeld geht es um das durchschnittliche  Einkommen im Bemessungszeitraum 12 Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes. Veränderungen wie beispielsweise

  • deiner Gehaltshöhe,
  • Monate ohne eine Beschäftigung,
  • oder Monate mit Lohnersatzleistungen wie ALG I usw.

wirken sich daher auf dein Elterngeld aus.

Vor der Geburt

Nicht alle Bestandteile deines Gehaltes fließen in die Berechnung deines Elterngeldes ein. Das trifft beispielsweise auf steuerfreie Zuschläge, sowie alle Zahlungen, die nicht monatlich in deiner Gehaltsabrechnung auftauchen zu. Darunter fallen meist Weihnachts- oder Urlaubsgelder sowie Provisionen oder Boni. Ein Firmenwagen hingegen wirkt sich vor der Geburt positiv auf dein Elterngeld aus.

Deine Steuerklasse spielt ebenfalls eine große Rolle bei der Elterngeldhöhe. Allerdings kannst du nur Einfluss darauf nehmen, wenn du verheiratet bist. Die günstigste Steuerklasse ist die Steuerklasse III. Für das Elterngeld zählt die Steuerklasse, welche im Bemessungszeitraum für das Elterngeld überwiegend gültig war. Um deine Elterngeldhöhe positiv zu beeinflussen, musst du sie rechtzeitig vor oder in der Schwangerschaft wechseln.

Nach der Geburt

Wendet dein Arbeitgeber dir nach der Geburt eine Einmalzahlung z.B. anlässlich der Geburt zu – freue dich darüber! Die Elterngeldstelle rechnet diese nicht auf dein Elterngeld an. Ebenso verhält es sich mit weiteren Zahlungen, wenn diese nicht monatlich kommen. Der Firmenwagen ist ein Beispiel für eine monatliche Gehaltsposition (geldwerter Vorteil). Nach der Geburt führt ein Firmenwagen meist zur Kürzung deines Elterngeldes.

Deine Steuerklasse kannst du allerdings problemlos nach der Geburt wechseln. Dieser Wechsel beeinflusst dein Elterngeld für diesen Bezugszeitraum nicht mehr.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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