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Elterngeld FAQ - Eure häufigen Fragen

Elterngeld aufteilen, wie geht das?

Eltern können die Elterngeld-Monate untereinander aufteilen. Dabei zu beachten ist unter anderem, dass das Elterngeld ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung laufen muss.

Grundsätzlich gibt es 12 Monate mit Elterngeld. Zwei weitere Monate gibt es, mit den Partnermonaten. Es sind also mindestens 12, höchstens 14 Lebensmonate mit Elterngeld „aufzuteilen“.

Achtung: ein Elternteil darf höchstens 12 Monate mit (Basis-)Elterngeld nehmen, es sei denn er oder sie ist alleinerziehend.

Für Geburten ab dem 1. April 2024

Besonders wenn ihr gleichzeitig in Elternzeit geht, ist wichtig zu wissen, dass ihr im ersten Lebensjahr nur noch einen gemeinsamen Monat mit Basiselterngeld nehmen könnt. Ausnahmen davon findet ihr unten.

Sollen es weitere Monate mit Basiselterngeld sein, kann der andere Elternteil seinen Bezug pausieren (geht nicht, während das Mutterschaftsgeld bezogen wird!). Eine andere Möglichkeit ist, dass der andere Elternteil in das Elterngeld Plus wechselt.

Ausnahmen:
Wurde das Kind zu früh geboren (mindestens 6 Wochen vor dem ET), es handelt sich um eine Mehrlingsgeburt, das Kind kommt mit einer Behinderung auf die Welt oder das Geschwisterkind, welches einen Geschwisterbonus auslöst, hat eine Behinderung (und noch keine 14 Jahre alt ist).

In dem Fall könnt ihr das Elterngeld beantragen, wie es für Geburten bis 31. März 2024 geregelt war.

Für Geburten bis 31. März 2024

Es können parallel beliebig viele Monate mit Elterngeld bezogen werden. Natürlich ist der maximale Anspruch auch hier das Limit. Aber die Aufteilung ist flexibler möglich.

Wichtig: Ab dem 15. Lebensmonat gibt es allerdings nur noch das Elterngeld Plus (Ausnahme: Frühchenregelung).

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